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ANTWORTEN (2)
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Natürlich darf sie das Gutachten von sich aus beantragen da hat der Arbeitgeber nicht mit zu dun
was passieren kann ist das sie die kosten mit Tragen muß.- Beantwortet von Walter53 am 8. Aug 2010 um 10:12
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Meine Arzthelferin hat mir damals gesagt, man muss bei Auftraggeber beantragen.
Wenn zB deutsche Rentenversicherung ein Gutachten beantragt hat, kann dieses Gutachten nur bei der Rentenversicherung beantragt werden u nicht bei der ausführenden Stelle (Arzt).
Gruß- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 8. Aug 2010 um 16:14
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- Beantwortet von kraftfahrzeug