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Anwaltfehler
Ein RA schreibt eine unzulässige Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde nach §23 Abs. 1, § 92 BVerfGG ab. Kann ich RA haftbar machen?
- Gefragt von benny61 am 29. Dec 2010 um 11:51
- Schlagwörter: Anwaltfehler Haftung
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Nur wenn der Anwalt gegen die Regeln der Anwaltskunst verstoßen hat... also mit anderen Worten von vornherein klar war, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sein würde... aber das kann man nicht so ohne weiteres bejahen... du solltest mal zu einem anderen Anwalt gehen, der sich die Sache ansieht und dir sagt, ob eine Klage gegen den anderen Anwalt Sinn macht.
Viel Spaß!- Beantwortet von nuxx
am 29. Dec 2010 um 11:54
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- Beantwortet von nuxx
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- Beantwortet von sirius2
am 6. Jan 2011 um 09:40
Kommentare (4)Ups... falscher Knopf...
vorsätzlich muss es ja nicht sein. Wenn er einfach den Termin verpennt hat, dann reicht das auch aus. Würde ich also prüfen lassen. Was anderes ist es natürlich wenn du zu spät zum Anwalt bist und er nicht mehr rechtzeitig einreichen konnte
kommentiert von sirius2
am 6. Jan 2011 um 09:41
Hallo sirius2, nein zu spät meinerseits war es nicht. Der RA hat dieses zu spät eingereicht, so steht es in der Ausführung des BVerfG.
kommentiert von benny61 am 6. Jan 2011 um 09:46Na dann sollten die Chancen ja gut stehen den Anwalt ind ie Haftung zu nehmen. Viel erfolg!
kommentiert von sirius2
am 6. Jan 2011 um 09:47
Danke, ich werde hier berichten, tschüssi.
kommentiert von benny61 am 6. Jan 2011 um 09:51
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- Beantwortet von sirius2
Vielen Dank für Deine Antwort. Ja, einen RA werde ich aufsuchen müssen. Das Bundesverfassungsgericht schreibt ja, dass auf Grund des zu spät eingereichten Beschlusses - die Beschwerde abgewiesen wurde. Dort ist doch die nachweisbare Schuld des RA.
Nachweisen, dass er es vorsätzlich gemacht hat, dürfte kaum möglich sein...
kommentiert von benny61 am 6. Jan 2011 um 09:39