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FRAGE
  • walter0508
    0 0

    Anwaltsgebühr

    muß ich eine Anwaltsrechnung von €5oo,oo bezahlen ,wenn ich doch nur ein Beratungsgespräch hatte und er noch nichts für mich getan hat. Ich sollte mir das überlegen ob er tätig in einer Sache sein soll oder nicht. Ich müßte dann in Voekasse gehen.Ich war mir unsicher und ließ zwei Monate ins Land gehen. E r schickte immer wieder eine Rechnung und jetzt über ein Mahnwesen. Was soll ich tun

    Frau Walter

    Gefragt von walter0508 am 20. Aug 2010 um 17:19
    Schlagwörter: Anwaltsgebühr 

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ANTWORTEN (2)
  • Timo E.
    0 0

    Also normalerweise ist eine Erstberatungsgebühr immer fällig, die ist jedoch immer unterschiedlich. 500€ halte ich jedoch für überteuert, falls es sich darum handeln sollte.

    Lassen sie sich doch eine Auflistung der Leistungen des Anwalts geben, um zu überprüfen, wie die 500€ entstanden sind.
    Der Anwalt kann schließlich nicht einfach irgendwas berechnen ohne entsprechende Leistung.

    Gruß

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 20. Aug 2010 um 21:19

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  • Peter H.
    0 0

    Nein, eine Erstberatung darf maximal 250 Euro kosten. Der Anwalt versucht dich abzuzocken, würde ich sagen. Weise ihn mal darauf hin, dass die Kosten für eine Erstberatung begrenzt sind. Ansonsten würde ich auch ne Auflistung der Tätigkeiten fordern. Aber Achtung: Wenn der Anwalt schon ein Schreiben fertig gemacht hat, dann ist es keine Erstberatung mehr, dann kann er auch kassieren. Es muss also wirklich ein nur allgemeines Gespräch erfolgt sein!

    Gruß
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 20. Aug 2010 um 21:36
    Kommentare (2)

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