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FRAGE
  • Maqam
    0 0

    Anwaltskosten

    Ich habe zwei Unterlassungsklagen hinter mir, der Streitwert wurde auf je 5000 Euro festgesetzt.
    Bisher kam es in der einen zu einem Vergleich dahingehend das beide Parteien nichts mehr übereinander schreiben dürfen.
    Der Klägerin wurden 4/5tel der Kosten zugeteilt , mir ein Fünftel.
    Mit welchem Betrag muss ich rechnen ?
    RIchtet sich auch der Verdienst der Anwälte nach dieser Aufteilung, sprich der gegnerische Anwalt bekäme dann wesentlich mehr als meiner ?

    Gefragt von Maqam am 12. Aug 2010 um 00:03
    Schlagwörter: Anwaltskosten 

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ANTWORTEN (3)
  • n0b
    1 0

    Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören alle von den Parteien unmittelbar aus Anlaß oder zu dem Zweck des konkreten Prozesses getätigten oder zu tragenden Aufwendungen. Diese Aufwendungen unterteilen sich in Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten. Bei den außergerichtlichen Kosten ist zwischen den Anwalts- und den Parteikosten zu unterscheiden.

    Diese Kosten werden im Falle einer Entscheidung dann meist gequotelt. Insofern lässt sich vereinfacht sagen, dass die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des eigenen Anwalts und des fremden Anwalts zusammengerechnet werden und dan anhand der Quoten wie bei dir z.B. 20/80 verteilt werden.

    Schau mal hier, hier sind recht ausführliche Erklärungen dazu und auch eine Beispielsrechnung!

    http://www.de-iure-pl.org/gesetze/show_lib.php?ID=15&LANG=DE

    http://www.de-iure-pl.org/gesetze/show_lib.php?ID=15&LANG=DE

    Beantwortet von n0bBronze-Rechtler am 12. Aug 2010 um 07:50
    Kommentare (1)
    • Vielen Dank
      Einen Teil habe ich begriffen, die andere Frage wäre gewesen ob die Anwälte den gleichen Betrag für ihre Tätigkeit erhalten oder ob das hier auch der eine 1/5tel und der andere 4/5tel erhält.
      In meinem Fall fiel das Ergebnis überwiegend zu meinen Gunsten, hat das Auswirkungen auf die Bezahlung der Anwälte ?
      kommentiert von Maqam am 13. Aug 2010 um 18:23


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  • Peter H.
    1 0

    Hallo Maqam!

    Ich denke n0b hat es schon auf den Punkt gebracht. Es werden alle regulären Kosten zusammengerechnet (Gerichtskosten + Kosten Anwalt1 + Kosten Anwalt 2) und dann zahlt die Klägerin zu 4/5 diese Kosten, du zu 1/5. Sprich zu zahlst deinen Anwalt nur zu 1/5 selbst, den Rest übernimmt die Gegenseite. Wie genau das läuft weiß ich auch nicht. Entweder du zahlst dienen Anwalt erst komplett selbst und bekommst 4/5 wieder oder der Anwalts tellt dir von anfang an nur 1/5 in Rechnung und holt sich den Rest von der Gegenseite. Da würd ich den Anwalt einfach mal fragen. Ich tippe aber auf ersteres.

    Gruß

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 13. Aug 2010 um 18:28

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  • stylewars
    0 0

    Hatte mich auch mal interessiert.. thx n0b,
    nice information!

    Beantwortet von stylewarsBronze-Rechtler am 12. Aug 2010 um 11:30
    Kommentare (1)
    • Nochmals vielen Dank.
      Ich denke ich habe die erhoffte Antwort bekommen und mein Anwalt verdient dasselbe daran wie der gegnerische Anwalt.
      Er hatte von Anfang an gesagt das es eigentlich keinen wirklichen Klagegrund gibt, ich mir daher keinen Kopf machen bräuchte.
      Die Klägerinnen wollten Schmerzensgeld, dieses gibt es aber nur bei körperlichen Verletzungen, nicht wegen irgendwelchen Interneteinträgen.
      Das es in der einen Sache zu einem Vergleich kam , liegt daran das auch die Klägerin nichts mehr über mich veröffentlichen darf, was in meinem Sinne ist.
      Bei euch bekommt man wirklich geholfen, klasse.
      kommentiert von Maqam am 14. Aug 2010 um 10:01


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