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  • Steinz
    0 0

    Arbeitsamt betrügt

    Hallo, ich brauch mal ein bisschen Hilfe bzw. ne Information über das Arbeitsamt. Ich glaube die stellen mich für völlig inkompetent hin. Ich lebe mit meiner Freundin in einem Haushalt. Von August bis Dezember 2009 haben wir Arbeitslosengeld nach unserer Lehre bezogen, danach sind wir in Arbeit gegangen. Wir haben für den Bezug des ALG alles eingereicht was die benötigten. Im April 2010 ist denen aufgefallen das wir den Kindergeldbezug und eine Einkommensbescheinigung für den Teilzeitjob nicht eingereicht haben, was völliger Quatsch ist. Meiner Meinung nach haben die sich einfach verrechnet ( hatte mich gewundert warum man soviel ALG bekommt, obwohl man sich etwas dazu verdient). Sie verlangten also eine Rückzahlung von 1200€, wir legten natürlich Widerspruch ein, danach wurde es noch einmal geprüft und dann waren es nur noch 1050€. Darauf wieder ein Widerspruch und dann waren es "nur" noch 800€. Darauf wiederum sind wir zum Verbraucherschutz gegangen und haben dort eine Information bekommen was wir dem Arbeitsamt schreiben sollen und das die Beträge nicht nachvollziehbar sind. Gesagt, getan, von Mai bis jetzt kam nix und heute kommt eine neue Gesamtforderung von 400€ die für mich nachvollziehbar ist. Wie funktionier das??? Gleich 800€ weniger? So oft kann man sich nicht verrechnen. Ich weigere mich aber trotzdem das zu zahlen weil ich so über den Tisch gezogen wurde. Jetzt wollen die das ich das einfach bezahle. Was wäre passiert wenn ich die 1200€ bezahlt hätte, da hätte doch auch keiner was gesagt. Wie kann man gegen sowas vorgehen? Ist das jetzt einfach hinfällig, weil ich nur ein kleines Licht bin? Bzw. muss man das auf sich sitzen lassen da dort der staat dahinter steht und der so etwas darf. Vielen Dank für die Zeit die Ihr für die Antwort investiert. Ich hoffe hier kann jemand aus Erfahrung etwas dazu sagen bzw. mir jemand den eindeutig rechtlichen Hintergrund erläutern.

    Gefragt von Steinz am 18. Nov 2010 um 19:17
    Schlagwörter: Arbeitsamt Arbeitslosengeld 

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ANTWORTEN (1)
  • bogenpfeil
    1 0

    Du solltest einfach gegen jede Forderung so oft Widersprcuh einlegen, bis es dir plausibel erscheint. Das ist ja schließlich das gute Recht des Bürgers, dass er gegen jedes Handeln der Verwaltung vorgehen kann indem er einfach einen Widerspruch einlegt. Dass in der Verwaltung nicht die hellsten Leute sitzen weiß man ja.... insofern würde ich von dem Recht auch Gebrauch machen!

    Beantwortet von bogenpfeil am 22. Nov 2010 um 08:55

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