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Ausländerrecht(Ausweisung)
Steht mir ein Pflichtverteidiger zu? wenn ich nach 10 Jahren Haft nach Frankreich ausgewiesen werden soll und ich Einspruch einlegen will gegen die Ausweisung da ich mir kein Anwalt leisten kann
- Gefragt von ekirlu am 29. Sep 2010 um 13:42
- Schlagwörter: Ausländerrecht(Ausweisung)
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hallo! Einen Pflichtverteidiger gibt es nur im Strafverfahren. Hier geht es aber wohl um ein Verfahren gegen die Verwaltung und nicht um eine Strafsache. In diesen Fällen kannst Du aber beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, sodass Dir der Rechtsanwalt bezahlt wird. Schau doch mal hier in den alten Fragen, zu dem Thema gabs schon einige Frage (und Antworten).
- Beantwortet von Peter H.
am 29. Sep 2010 um 13:44
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- Beantwortet von Peter H.