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ANTWORTEN (1)
  • Peter H.
    0 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Hallo! Einen Pflichtverteidiger gibt es nur im Strafverfahren. Hier geht es aber wohl um ein Verfahren gegen die Verwaltung und nicht um eine Strafsache. In diesen Fällen kannst Du aber beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, sodass Dir der Rechtsanwalt bezahlt wird. Schau doch mal hier in den alten Fragen, zu dem Thema gabs schon einige Frage (und Antworten).

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 29. Sep 2010 um 13:44

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