Sie sind hier: Home » Allgemein » Bankrecht: Ertrag vor Sicherheit?

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • greenhorn
    0 1

    Bankrecht: Ertrag vor Sicherheit?

    Hallo zusammen,

    angenommen, Herr Jemand hat in 2007 ein Mehrfamilienhaus (ausschließlich vermietet/ keine Eigennutzung) umfinanziert.

    zum Beispiel:
    -Finanzierungssumme: 300,00TEUR
    -Wertschätzung von 350,00TEUR (allerdings aus 1997! und von dem "alten" Geldgeber). Wohnungen werden von dem "neuen" Geldgeber nicht besichtigt. Nur Aussenbesichtigung.

    Bonität:
    -Herr Jemand wäre selbsständig mit schwankendem Einkommen
    -Belastung der Finanzierung ist nur mit ca. 70% der angenommenen Mieteinnahmen zu "stemmen".

    Finanzierungsbelastung:
    1.450,00EU zuzügl. dem ertragsträchtigen Abösebausparvertrag mit 800,00EU monatlicher Belastung.

    Einkommen von Hr. Jemand (2 Erwachsene/ 2 Kinder/ ein Einkommen):
    2.000,00EU (Schnitt zu versteuerndes Einkommen)
    368,00EU Kindergeld

    angenommene Mieteinnahmen:
    3.000,00EU
    tatsächliche Mieteinnahmen:
    1.500,00EU

    angenommen,- durch Mietnomaden und entsprechendem Chaos im Umfeld des Hauses wurden die Wohnungen unvermietbar. Kosten für Sanierung sind durch entsprechend fehlende Einnahmen nicht tragbar.
    in 2010 z.B. sind dann natürlich auch die Finanzierungsbelastungen nicht mehr tragbar. Somit kommt es zu Rückständen und die Bank leitet erste Schritte zur Zwangsversteigerung ein.
    Auch ein neues Wertgutachten wird seitens der Bank vorgenommen. Dieses Mal mit aufwendiger Innenbesichtigung.
    Der Wert wird nun auf knapp 200,00TEUR geschätzt. Gutachter sagt: Grundstückspreis abzügl. Abrisskosten!

    Nun zu den bei diesem angenommen Fall möglichen Fragen:

    - hat die Bank evtl. die Sicherheit des Schuldner übersehen?
    - hat die Bank Sorgfaltspflichten hinsichtlich Wert der Immobilie und nachhaltig zu erzielendem Einkommen übersehen?
    - hat die Bank möglicherweise ihre Ertragsaussichten in den Vordergrund gestellt.
    - hat Hr. Jemand ansonsten Chancen den finanziellen Ruin abzuwenden?

    GH wünscht einen ruhigen Sonntag/
    einen angenehmen Wochenanfang
    und dankt vorab

    Gefragt von greenhorn am 1. Aug 2010 um 16:39
    Schlagwörter: Bankrecht: Ertrag vor Sicherheit 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (3)
  • StanleyKubrick
    0 1

    Hallo GH!

    Was meinst Du denn mit "hat die Bank evtl. die Sicherheit des Schuldner übersehen"?

    Ansonsten wüsste ich nicht was man der Bank vorwerfen soll!? Es konnte doch keiner ahnen, dass Mietnomaden das Haus verwüsten. Das ist ja auch das Risko des Eigentümers und nicht der Bank!?

    Gruß

    Beantwortet von StanleyKubrick am 1. Aug 2010 um 16:44
    Kommentare (1)
    • Hallo Stanley,

      wie gesagt,- die Wertschätzung der Bank war schwammig und die Bonitätsrechnung ging nur incl. Mieteinnahmen auf.

      gruß
      GH


      kommentiert von greenhorn am 1. Aug 2010 um 17:02


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • Peter lausig
    0 0

    Ich würde vermuten, dass Wertschätzung und BOnitätsprüfung nur dazu dienen abzuklren wie hoch das Risiko für die Bank ist und nicht dafür, dass der Kunde einen Kredit aufnimmt, den er eigentlich gar nicht zurückzahlen kann. Anders wird das wohl nur sein wenn die Bank quasi sehenden Auges dem Kunden einen unmöglichen Kredit aufzwingt.

    Beantwortet von Peter lausig am 1. Aug 2010 um 17:13
    Kommentare (1)
    • nun, dafür gibt es ja verbraucherkreditrichtlinien.
      kommentiert von greenhorn am 1. Aug 2010 um 17:30


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • Peter H.
    0 0

    gh,

    es ist sicherlich nicht ausgeschlossen, dass man seine Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Dazu muss man aber nachweisen, dass die Bank einen Fehler begangen hat. Wenn ich das so lese, könnte man vielleicht auf die Idee kommen, dass das Wertgutachten der Bank falsch war. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, was du mit dem "alten" und dem "neuen" Geldgeber meinst. Ich denke aber, dass es in jedem Fall schwer wird, eine falsche Wertschätzung zu belegen. Denn der Wert der Immobilie kann ja auch wirklich gesunken sein, was in den heutigen Zeiten sicher kein Wunder wäre.

    Vielleicht gibt es verlässliche Daten von 1997, ob die Immobilie damals wirklich so viel wert war?

    Gruß,
    peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 1. Aug 2010 um 20:01

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑