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ANTWORTEN (2)
  • fitz
    0 0

    Hallo! Ich Glaube das ist nicht zulässig.Irgendwo gibt es ein Urteil dass Gutscheine mindestens 3 Jahre gültig sein müssen... Such da doch mal nach. Wenn du es hast würde ich mich sehr über nen Link freuen, ich such das nämlich auch schon länger...

    Viele Grüße!

    Beantwortet von fitzBronze-Rechtler am 2. Jan 2011 um 21:53

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  • Peter H.
    0 0

    Hallo Moata,

    ich glaube das Urteil, das fitz meint, bezog sich darauf dass man einen Gutschein kauft und der dann nicht schon nach einem halben Jahr wieder verfallen darf. Da ist wohl die Frage, ob man das hier übertragen kann... aber immerhin hat man ja den Gutschein bei der Bahn auch den Gutschein durch das Punktesammeln "erkauft".

    Aber es passt mal wieder ins Schema der Bahn: Preise rauf, Service runter...

    Grüße
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 3. Jan 2011 um 06:58

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