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Darf ein Lehrer einem Volljährigen vorschreiben wann er im Gebäude bzw. auf dem Zimmer sein muss.
Auf Studienfahrt mit einem zusammengelegten G8 und G9 Jahrgang. Die Leute aus dem G8 Jahrgang sind während der Studienfahrt 17, was heißt ( nach JSG ) um 12 müssen sie bei der Aufsichtsperson sein. Der G9 Jahrgang ist über 18. Die Jahrgänge gehen gemischt auf Studienfahrt. Können die Lehrer, wie sie es momentan beschreiben den Volljährigen vorschreiben wann sie im Gebäude sein müssen (und im Bett liegen sollen).
- Gefragt von mr.breeze am 8. Oct 2010 um 17:27
- Schlagwörter: Lehrer Schule Jugend Volljährig G8 Jugendschutzgesetz Schulrecht Rechte Studienfahrt Jura minderjährig streit bettruhe Aufsichtspflicht Aufsicht
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hallo!
Bin zwar kein Rechtexperte, aber wie ich das in Erinnerung habe bist du über die Schule versichert.
Der Lehrer darf sowas zwar vorschreiben, du musst dem aber nicht folgen wenn du volljährig bist. Allerdings bist du damit jeglichen Versicherungsschutz los.
Viel Spass dann auf der Fahrt...!- Beantwortet von Peter H.
am 8. Oct 2010 um 19:03
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- Beantwortet von Peter H.
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Hey mr.breeze,
ich würde Peter da zustimmen.
Als Volljähriger bist Du für Dich selbst verantwortlich, was Gefahren während einer Studienfahrt o.ä. angeht; dies wird durch den Versicherungsschutz der Schule so gut wie möglich eingegrenzt. Würde jedoch trotzdem sagen, dass man als Volljähriger selbst entscheiden kann, ob man den "Versicherungsschutz" noch annimmt oder eben länger außerhalb des Gebäudes bleibt, auf eigene Gefahr sozusagen..
Gruß
Timo- Beantwortet von Timo E.
am 9. Oct 2010 um 16:12
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- Beantwortet von Timo E.