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Discoaufenthalt als Minderjähriger
Hi,
Ich bin 17 Jahre alt und soll als Zeuge aussagen. Mein Freund hat eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung erhalten, ich habe den Vorfall beobachtet. Leider hat sich die Tat in einer Disco ereignet, die ab 18 war. Kann sich da im Nachhinein etwas gegen die Disco oder mich ergeben (Anzeige, Bußgeld...), weil ich ja an einem Ort war, an dem ich mich auf Grund meiner Minderjährigkeit gar nicht aufhalten durfte?
Oder ist das der Polizei zu viel Aufwand, und deshalb unwahrscheinl das ich dafür belangt werde?- Gefragt von RobertRoessler92 am 26. Jul 2010 um 17:46
- Schlagwörter: Discoaufenthalt als Minderjähriger
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Du kannst für diese Aktion nicht belangt werden.
Wenn überhaupt, dann bekommt der Discoinhaber Probleme wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Allerdings muss dann auch nachgewiesen werden, dass du ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten dort warst.- Beantwortet von seppel
am 27. Jul 2010 um 08:29
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- Beantwortet von seppel
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Gegen dich eher nicht. Wenn dann bekommt der Discobetreiber ärger weil er gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat!
- Beantwortet von DonnaKnipsel am 26. Jul 2010 um 21:29
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dem kann ich mich nur anschließen! DH
am 27. Jul 2010 um 08:54
kommentiert von nuxx