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Doppelpfändung
Hallo, ich mache eine Ausbildung zur Bankkauffrau, in einem Test bin ich auf diese Frage gestoßen und ich finde leider keine Antwort im Internet.
In welchem Fall liegt eine Doppelpfändung des Bankguthabens vor?
1. Das gegenwärtige Guthaben und das am nächsten Abschlußstichtag auf dem Konto ausgewiese-ne Guthaben wird gepfändet.
2. Das Guthaben eines Kunden auf seinem Kontokorrentkonto und seinem Sparkonto werden gepfändet.
3. Das gegenwärtige Guthaben und nach der Pfändung eingehende Zahlungen werden gepfändet.
4. Die Guthaben eines Kunden werden auf zwei Kontokorrentkonten gepfändet.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
- Gefragt von kate26 am 28. Jul 2010 um 20:48
- Schlagwörter: Doppelpfändung
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Hi Kate!
Ich würde auf Nr. 1 tippen... eine Doppelpfändung liegt ja nur vor wenn derselbe Betrag 2x gepfändet wird, z.b. Lohnpfändung und Kontopfändung. Wenn am nächsten Abschlussstichtag der vorher gepfändete Betrag nicht berücksichtigt ist, dann wird er noch ein zweites mal gepfändet... würde ich jetzt tippen, also ohne Gewähr... Was meinst du dazu?
Gruß,
nuxx- Beantwortet von nuxx
am 28. Jul 2010 um 20:52
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- Beantwortet von nuxx
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nuxx,
wenn du meinst, eine Doppelpfändung liegt meist bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und der Kontopfändung vor, ist es dann nicht eher Nr. 3? Erst wird das Guthaben gepfändet (= Konto) und dann eingehende Zahlungen (= Arbeitslohn?)
pet- Beantwortet von Peter H.
am 28. Jul 2010 um 20:57
Kommentare (1)Wenn der ARbeitslohn gepfändet wird, dann wird dieser doch gar nicht erst auf das KOnto überwiesen sondern gleich an den Gläubiger. Ich bleibe bei 1 ;-)
kommentiert von nuxx
am 28. Jul 2010 um 21:00
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- Beantwortet von Peter H.
Ja, ich kenne mich in Rechtsfrage nicht aus. Habe im Internet auch nicht wirklich was gefunden. Aber so ungefähr habe ich das auch verstanden. Danke, ich nehme dann die 1 :)
kommentiert von kate26 am 28. Jul 2010 um 20:56