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FRAGE
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Einbürgerung des non EU Studenten
Hallo.
Ich bin ein Student aus Indien (Aufenthaltserlaubnis §16 Abs. 1) seid 12.10.2005 in Deutschland.
Ich bin ab 27.01.2011 mit EU-Bürgerin.Sie ist selbststänig.
Wan kann ich teoretisch vor deutsche Pass beantragen.Meine Studium Zeit ist mitgerechnet oder nicht.
Ich habe gelesen, dass ich nach 8 Jahre das Pass beantragen kann.
Aber habe ich auch gelesen in Wikipedia, dass die Studenten schon nach 6 Jahre das Pass beantragen dürfen (stimmt es?)
Mit freundliechen Grüssen,
George.- Gefragt von totylkojo am 1. Mar 2011 um 01:42
- Schlagwörter: Einbürgerung non EU Studenten
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