Sie sind hier: Home » Allgemein » falsche Zustellung,keine Klageerwiederung,Termin verpaßt, Urteil ergangen-WAS NUN?

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • stonecreek
    0 0

    falsche Zustellung,keine Klageerwiederung,Termin verpaßt, Urteil ergangen-WAS NUN?

    Hallo ich habe da mal eine Frage zu unlauteren Tricks der Anwälte.

    X hat Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsames Kind.
    Kind lebt mit erstem Wohnsitz bei X im Haushalt.
    Y hat nun Antrag auf alleiniges Sorgerecht beantragt und dabei bewußt eine falsche Adresse angegeben.
    Obwohl Y die Anklageschrift auch gelesen hat, obwohl die Rechtsanwältin bereits bei Gericht in vorherigen Verfahren die korrekte Adresse angegeben hat, obwohl in der Klageschrift auf Beschlüsse verwiesen wurden, bei denen die richtige Anschrift steht.

    So hat die Rechtsanwältin die Adresse von X als Beklagte zwar die richtige Staße(z.B.Hauptstrasse) und Nummer angegeben aber eine völlig andere Postleitzahl und Stadt(in der es ja auch eine Hauptstrasse gibt).

    Nun ist die Klageschrift und die Terminverkündung an die falsche Adresse gegangen und auch nicht zurück geschickt worden, damit das Gericht die fehlerhafte Zustellung bemerken konnte.

    Somit hat X der Klageschrift nicht erwiedern können, noch an der Verhandlung teilnehmen können.

    Obwohl in der Klageschrift vorwiegend Unwahrheiten standen, ist das Gericht dem Antrag gefolgt ohne X anzuhören und es ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen.

    Nur durch einen Zufall hat X erst erfahren, was da läuft, aber da war es schon zu spät.

    Was sind denn das für miese Tricks?
    Wie kann X sich nun dagegen wehren?

    Wie X erfahren hat, hat der Richter das Fehlen von X am Verhandlungstag auch noch als verschärfend betrachtet, als wenn X sich nicht kümmern würde und X sein Kind egal sei.

    Bitte kann jemand helfen?

    Danke

    Gefragt von stonecreek am 19. Oct 2010 um 11:06
    Schlagwörter: falsche Zustellung keine Klageerwiederung Termin verpaßt Urteil ergangen-WAS NUN 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (1)
  • Peter H.
    0 0

    Das sind ja wirklich ganz miese Tricks.... soweit ich weiß, muss aber der Gegenseite immer zwingend die Klageschrift zugestellt werden. Wenn das nicht der Fall ist, ist ein Urteil rechtswidrig, da das rechtliche Gehör verletzt wurde. Schließlich hatte man ja keine Chance sich zur Wehr zu setzen!

    Du musst also aktiv werden und das Urteil anfechten, sehe da ganz gute Chancen. Damit musst du aber schnell zum Anwalt weil eventuell irgendwelche Fristen laufen!

    Viel erfolg!

    P.S. Berichte mal, wie es weiterging!

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 19. Oct 2010 um 11:09

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑