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ANTWORTEN (1)
  • fitz
    0 0

    Hallo moerchen!

    Der Fotograf ist rechtlich gesehen der Urheber der Fotos, das heißt er darf auch entscheiden was er zu welchem Geld herausgibt. Wenn für das Geld die Dateien nicht enthalten sind, dann darfst du sie auch nicht verlangen.

    Gruß
    fitz

    Beantwortet von fitzBronze-Rechtler am 12. Apr 2011 um 15:31

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