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Fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Hallo Zusammen! Ich habe eine Frage und zwar bin ich jetzt seit dem 23 Juni krank geschrieben und fange zum 16 August eine neue Arbeit an und wollte selbst fristlos kündigen zum 14 August durch psychische Belastung. Soll ich besser zu einem früheren Datum kündigen??
Kann ich mit psychischen Problemen fristlos kündigen????
Was soll ich tun???
Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen!!!
Danke im Vorraus- Gefragt von Sara_200186 am 21. Jul 2010 um 11:25
- Schlagwörter: Fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag
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Hallo Sara, bitte sei doch so gut und stelle die Frage nicht zwei mal unter verschiedenen Titeln ein. Wenn Du etwas ändern möchtest, so kannst Du dieses unter "Mein Account". Unter Deiner ursprünglichen Frage sind nämlich schon einige Antworten eingegangen: http://www.recht-gehabt.de/fragen/arbeitsrecht/fristlos-kuendigen_118
- Beantwortet von Tristan
am 21. Jul 2010 um 11:30
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- Beantwortet von Tristan
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Ein Aufhebungsvertrag kann dann sinnvoll sein wenn du dir nicht sicher bist, ob die fristlose kündigung wirklich wirksam ist. stimmt der chef zum aufhebungsvertrag zu biste auf jeden fall raus. wnen nicht kannste immer noch fristlos kündigen, peter
- Beantwortet von Peter H.
am 21. Jul 2010 um 11:35
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- Beantwortet von Peter H.
Hast mir sehr geholfen danke dir
LG sara
kommentiert von Sara_200186 am 21. Jul 2010 um 11:36