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FRAGE
  • filiz
    0 0

    gewerbe

    meine frage : wenn man ein ladengeschäft hat und bisher modeschmuck verkauft. braucht man dann für das ohlochstechen und für den verkauf von piercings eine extra gewerbeanmeldung?

    Gefragt von filiz am 21. Jun 2010 um 21:16
    Schlagwörter: gewerbe 

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ANTWORTEN (4)
  • nuxx
    0 1
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    nein, das gehört ja zum Schmuckverkauf dazu

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 21. Jun 2010 um 21:19

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  • griller2000
    1 0

    Ich hatte mal ein ähnliches Problem, weil ich bestimmte Produkte (Computerteile) über Ebay verkauft hatte. Dann wollte ich irgendwann was anderes verkaufen (Modeschmuck, an den meine Freundin günstig rangekommen war). Ich war damals auf dem Gewerbeamt und die haben mir erklärt, dass man sowas neu angeben muss, da in meiner Gewerbeanmeldung nur drin stand, dass ich Computerzubehör verkaufen will und das nicht mehr von der Gewerbeerlaubnis gedeckt war.

    Was steht denn in deiner Gewerbeerlaubnis?

    Beantwortet von griller2000Bronze-Rechtler am 21. Jun 2010 um 21:23
    Kommentare (2)
    • bei mir steht modeschmuck und accessoires . wollte aber in zukunft auch piercings verkaufen und ohrloch stechen
      kommentiert von filiz am 21. Jun 2010 um 21:25

    • Hallo Leute! Also ich kann mir das nicht vorstellen, dass das ohne weiteres davon umfasst ist... normalerweise muss man jede Änderung des Gewerbezweckes anzeigen. Man braucht zwar keinen neuen Gewerbeschein aber muss den alten eventuell auf den neuen Zweck hin ändern. Die Frage ist nur, ob unter Modeschmuck noch Piercingsstechen gehören. Ich wäre da skeptisch und würde auf jeden fall beim Gewerbeamt nachfragen!
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 21. Jun 2010 um 21:27


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  • shaker0202
    1 0

    Guck mal in die Gewerbeordnung und speziell § 14!

    "(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

    1. der Betrieb verlegt wird,
    2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
    3. der Betrieb aufgegeben wird."

    Bei dir greift wohl Nummer da, da das Stechen von Piercings nicht überlicherweise zum Verkauf von Schmuck dazugehört!

    Beantwortet von shaker0202Bronze-Rechtler am 21. Jun 2010 um 21:42
    Kommentare (1)
    • Du meinst wohl Nummer 2... bin ganz Deiner Meinung!
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 21. Jun 2010 um 21:43


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  • rose88
    0 0

    Hi! Da wo ich mir damals meine Piercings hab stechen lassen, meinte die, sie bräuchten ne extra erlaubnis vom gesundheitsamt oder so weil die gärete ja sauber sein müssen und so

    Beantwortet von rose88 am 21. Jun 2010 um 21:21

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