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FRAGE
  • dajon
    1 0

    GEZ Gebührenbescheid

    Hallo,
    mein Sohn war so schlau, im Frühjahr einen GEZ Mitarbeiter schriftlich zu bestätigen, das er einen Fernseher besitzt und seit nunmehr zwei Jahren in der Ausbildung ist. Es entstanden Forderungen von ca. 300 € rückwirkend und weiteren ca. 100 € bis heute. Nun droht die GEZ mit Vollstreckung. Gibt es eine Möglichkeit, aus den Rückwirkenden Forderungen herauszukommen oder nur einen Teil bezahlen zu müssen..? Als AZUBI ist man ja immer knapp bei Kasse. 400€ bis heute kann er auf keinen Fall aufbringen. Bitte dringend um Rat!
    Gruß
    Frank

    Gefragt von dajon am 17. Jul 2010 um 10:58
    Schlagwörter: GEZ Gebührenbescheid 

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ANTWORTEN (2)
  • StanleyKubrick
    1 0

    Ich würde mich mal an die GEZ wenden... wenn man kein Geld hat dann lässt sich in der Regel mit denen eine Ratenzahlung vereinbaren...

    Beantwortet von StanleyKubrick am 17. Jul 2010 um 14:44

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  • sirius2
    1 0

    aus den rückwirkenden forderungen kommst du denke ich nicht raus. wenn dein sohn zugegeben hat seit damals einen ferseher zu haben, dann kann die gez ja auch rückwirkend kassieren. ich wäre eher froh, dass die nicht noch ne anzeige wegen betruges stellen... hätte er nix gesagt hätte man wenigstens argumentieren können dass er früher keinen ferseher hatte. aber das fällt ja dann aus.

    ich würde auch mal nach einer ratenzahlung fragen.

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 17. Jul 2010 um 16:57
    Kommentare (1)
    • also ratenzahlung machen die auf jeden fall. da musste nur bei der zentrale anrufen. bei mir war es so das ich als azubi vom arbeitsamt eine befreiung hatte bis ich ausgelernt hatte. vielleicht lässt sich da noch etwas machen aber da muss man mit der gez reden
      kommentiert von Steinz am 17. Jul 2010 um 18:58


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