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  • nycrox
    0 0

    Ich wurde angezeigt - Wer ist im recht?

    Also ich eklär es mal von anfang an.
    Ich erhielt einen Anruf von einem Freund dieser fragte mich ob ich für Geld den Laptop einer Freundin (die er nur von Facebook kennt) formatieren kann aber davor noch ihre Bilder sichere, ich sagte ja klar komm vorbei.

    Nun kam das Mädchen mit einer Freundin dann der eine Freund von mir und mein Bruder zu mir in die Wohnung.

    Ich versuchte alles , aber ich konnte den Laptop nicht Formatieren weil er die CD nicht Booten wollte. Dannach hab ich gegoogelt und fand als Lösung nur (die hatte einen Virus drauf) das man Formatieren/Wiederherstellen kann und das Absichern der Daten nicht möglich ist.
    Ich fragte sie ob ich ihren Laptop wiederherstellen soll und sagte ausdrücklich das sie ihre Bilder dadurch nicht wiederkriegt und diese dann Entgültig weg sind.
    Sie sagte ,dass wenn es keine andere Lösung gäbe das ich Wiederherstellen sollte.
    Am ende gab sie mir 40€. (wie vereinbart)

    So am nächsten Tag steh ich auf und bekomm eine Nachricht von dem einen Freund ,dass das Mädchen mich angezeigt hat weil ich nicht wie vereinbart die Bilder sicherte.
    Ich hab sie daraufhin versucht anzurufen und auch bei Facebook angeschrieben.
    Sie drohte mir damit das der Vater ihrer besten Freundin der Polizeipräsident wäre und was auch immer.

    Also was soll ich tun?

    Gefragt von nycrox am 10. May 2011 um 22:11
    Schlagwörter: anzeige polizei 

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ANTWORTEN (1)
  • seppel
    0 0

    Hallo Nycrox,

    nachdem Sie den Kunden über die Risiken einer Wiederherstellung aufgeklärt haben und dieser damit einverstanden war, Ihnen sogar die vereinbarten 40 Euro überreicht hat, haben Sie nichts zu befürchten.
    Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auch wenn der Vater von irgend jemanden Polizeipräsident ist, ist dieser an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
    Die Anzeige wird untersucht oder direkt fallen gelassen.
    Sollte es zu einer Untersuchung kommen, können Sie eine Aussage machen. Dann steht Aussage gegen Aussage.
    Der Kunde war mit dem Risiko einverstanden. Somit trifft sie keine Schuld.
    Zudem ist jede Person selber für eine Datensicherung verantwortlich. Wenn diese Bilder also aufgrund einer nicht vorhandenen Datensicherung unwiederruflich verloren sind, hat auch in diesem Fall Ihr Kunde selber Schuld an diesen Verlust, da Sie für eine Datensicherung nicht verantwortlich sind, sondern der Kunde.
    Lassen Sie sich auf nichts ein und bleiben Sie ruhig und sachlich.
    Warten Sie ab, ob etwas von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kommt.
    Erst dann müssen Sie reagieren. Vorher ist alles nur heiße Luft eines über den Verlust seiner Bilder gekränkten Kunden.

    Viel Erfolg.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 11. May 2011 um 19:13

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