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FRAGE
  • Alicja05
    0 0

    Inkassokosten

    Guten Abend,
    Kann eine Inkasso 5 Euro monatlich Kontoführungsgebüren zurechnen ?
    Inkassokossten 175,52 sind schon angerechnet, dazu kommen 7% Zinsen monatlich, GVNN gebüren. Also ab 06.09.2007 habe ich 1119,40 euro eingezahlt.
    Anfangs summe am 06.09.2007 war 2134.31 euro und jetzt ist den Betrag noch so hoh 1700.04 Euro. Ist das möglich ?

    Gefragt von Alicja05 am 25. Nov 2010 um 21:52
    Schlagwörter: Inkassokosten Kontoführungsgebüren bei Inkasso 

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ANTWORTEN (3)
  • Peter H.
    0 1

    Tut mir leid aber die Rechnung verstehe ich nicht...

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 25. Nov 2010 um 22:19
    Kommentare (1)
    • Am Anfang war summe am 06.09.2007 - 2134.31 euro.
      1119,40 euro habe ich im Raten eingezahlt
      und jetzt ist noch offenen Betrag 1700.04 Euro. Ist das möglich ?

      Inkasso rechnet monatlich 5 Euro Kontoführungsgebüren und 7% Zinsen dazu.
      Na ja wenn das geht so weiter dann in 30 Jahren würde ich erst bei den schuldenfrei.
      Danke für Antwort





      kommentiert von Alicja05 am 25. Nov 2010 um 23:32


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  • holzlöffel
    0 0

    Die gesamten Inkassokosten sind Geldmacherei....

    Hauptforderung an Gläubiger zahlen und Inkassokosten ablehnen.

    Gruß
    Jens

    Beantwortet von holzlöffel am 26. Nov 2010 um 07:51

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  • itzlbitzl
    0 0

    Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die in Rechnung gestellt werden weil das Inkassobüro deine Forderung verwaltet, buchhalterisch erfasst und ggf. anmahnt. Für diese Kosten fällt aber ja schon die Inkassogebühr an, die entweder der Auftraggeber oder du selbst zahlen musst. Insofern versuchen die Inkassounternehmen hier doppelt abzurechnen.

    Soweit ich weiß ist es auch gerichtlich entschieden worden, dass soetwas nicht doppelt verlangt werden kann. Hat da jemand noch ein Urteil? Ich finde über google irgendwie nix.

    Alles liebe

    Beantwortet von itzlbitzl am 26. Nov 2010 um 07:59

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