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Internet-Mobbing
Ich habe noch folgendes Problem :
Ich bin bzw. war seit Jahren Nutzer der Plattform wer-kennt-wen ?
Habe dort zwei Gruppen um das Pferderecht und berichte darin über die Vorgehensweise unseriöser Pferdehändler. Natürlich kamen da bestimmte Händler mehrfach zur Sprache und ohne das deren Name genannt wurde, haben sie meinen Account und die Gruppen bei wkw gemeldet, so das zwei Gruppen sowie mehrfach mein Account gelöscht wurde.
In diesem Fall ist seit einiger Zeit Ruhe, aber nun sind es andere Personen die im Prinzip dasselbe Ziel verfolgen wie ich , allerdings hierzu Mitglieder namentlich schwer beleidigen und verleumden. Hierzu hat sich ein Grüppchen von Damen gebildet die fest zusammen halten und Personen die ihre Vorgehensweise öffentlich kritisieren , also auf die wkw AGBen aufmerksam machen mobben, indem sie diese Mitglieder so lange bei wkw melden bis die Beschwerden nicht mehr geprüft , sondern Accounts gelöscht werden.
Da dies mit meinem nun öfters passiert ist, sind die Abstände immer geringer, mein letzter hielt kaum 2 Tage !
Zudem wurde natürlich auch ich namentlich verunglimpft, es werden Behauptungen aufgestellt das ich mehrfach angezeigt worden sei, was definitiv nicht stimmt, daher habe ich mich mit meiner PI in Verbindung gesetzt um nun selbst tätig zu werden.
Leider musste ich erfahren das Strafanträge generell kaum Erfolg haben , erst recht nicht wenn man sich , wenn auch in anständiger Weise, an solchen Diskussionen beteiligt.
Zudem gäbe es eigentlich kein Strafmaß für Verleumdung oder Rufmord, daher verlaufen Strafanträge mangels öffentlichen Interesses ins Leere.
Dieses wissen die mobbenden Damen auch ,daher machen sie munter weiter und erreichen ihr Ziel indem ihre Opfer mundtot gemacht werden oder gar von der Plattform gesperrt werden.
Gibt es hier Personen, denen ähnliches passiert ist ?
Hier hilft wohl kein Gesetz dagegen ?- Gefragt von Maqam am 19. Aug 2010 um 12:52
- Schlagwörter: Internet-Mobbing
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Also das würde mich schon wundern, wenn es so wäre..
Denn eine Anzeige auf "Beleidigung" oder "Üble Nachrede" o.ä. bedarf nicht öffentlichen Interesses!?
Man stellt selbst den Strafantrag und kümmert sich so selbst um sein Recht, anstatt auf die Staatsanwaltschaft zu warten, die nur aufgrund öffentlichen Interesses eintritt.
Kann ja nicht sein, dass diese "Damen" sich dort auslassen können ohne Konsequenzen davon zu tragen! Ich würde mich vor allem auch mit WKW auseinandersetzen und diese darüber informieren. Denn das ist nun wirklich nicht das, wofür deraritge Communitys in Kraft getreten sind!
Gruß- Beantwortet von Timo E.
am 19. Aug 2010 um 13:05
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- Beantwortet von Timo E.
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Hi Maqam,
das ist Unsinn! Beleidigung und Verleumdung sind strafbar und man kann dafür sogar in den Knast wandern. Was natürlich sein kann, ist dass die Staatsanwaltschaft eventuell das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellt. Wenn aber in einem Forum für tausende von Leuten die Beleidigungen einsehbar sind, kann ich mir nicht vorstellen dass es an einem öffentlichen Interesse fehlt. Zudem ist das ja alles auch sehr gut beweisbar, da es schriftlich im Internet steht.
Wenn man sich anständig an einer Diskussion beteiligt macht man sich natürlich nicht strafbar. Auch darf man in Foren natürlich kritische Äußerungen tätigen, das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn aber nur noch das "Niedermachen" im Vordergrund steht, dann ist schluss.
Ich würde eine Strafanzeige stellen und da die Ausdrucke aus dem Forum anhängen, damit die Staatsanwaltschaft gleich sieht, dass es eben nicht nur um eine "einfache" Beleidigung geht und das Verfahren möglicherweise einstellt. Nur Mut... verlieren kannst du nicht...
Grüße- Beantwortet von nuxx
am 19. Aug 2010 um 13:14
Kommentare (1)Danke für eure Antworten , besonders den Zuspruch, denn tatsächlich ärgert mich das Löschen meines Accounts, die Beleidigungen weniger...
Ich bin auf diese Weise immer mundtot gemacht worden, meine Meinung wird somit verhindert.... ich darf keine äußern !
Ein Beispiel aus der Vergangenheit :
Ein Mitglied, die beruflich Psychologin ist , war zornig auf eine Amtsveterinärin weil die den Anzeigen der wkw Dame rechtlich nicht nachkommen konnte. So wurde ein Thread eröffnet, die Beamtin beim Nachnamen genannt und im ersten Posting war ihr Einsatzort nachzulesen. Die Psychologin schrieb sodann das die Beamtin nicht eingreife wo es nötig sei , die Hände vom Tisch nehme, untätig sei und man solle eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Beamtin einreichen...am besten über die umliegenden Bürgermeister, da dies beim Amt selbst nichts bringe !
Eine weitere Dame schrieb dann sie habe gehört das die Beamtin in eine Anstalt eingefahren sei, mit Gummi und so !!! es war wirklich schrecklich !
Ich kenne diese Amtschefin persönlich und da weder die MODs noch wkw auf meine Beschwerden reagierten und diesen Thread löschten , habe ich alles kopiert und der Amtschefin hineingemailt, da ich sie persönlich kenne und die Kontaktdaten hatte.
Die Rechtsabteilung des Vetamts hat dann den Strafantrag gestellt. Solange das Verfahren lief, las und hörte man nichts von der Psychologin, ihren Namen hatte sie bei wkw abgekürzt, den Nachnamen herausgenommen, was eigentlich auch gegen die AGBen verstößt. Nun ist die Einstellung des Verfahrens bekannt und die Dame dreht wieder richtig auf !
Ich habe mich an die Kontaktadresse von wkw gewandt und gleich Threads im Original mitgeschickt, aber ob ich Antwort und eine gerechte Lösung bekomme ist fraglich.
Ich äußere mich in anderen Foren genauso wie hier und würde das überall mit meinem Realnamen tun. Aber die Tatsache das ich Inhalte von den wkw Foren herausgegeben habe, wird mir angelastet und seitdem werde ich mit ihrem Hass verfolgt. Ich bezweifle aber das ich etwas strafbares getan habe.
kommentiert von Maqam am 19. Aug 2010 um 13:53
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- Beantwortet von nuxx
Ersetze "in Kraft getreten" durch "enstanden sind"..
am 19. Aug 2010 um 13:05
kommentiert von Timo E.