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Kann ich vom Vertrag zurück treten,wenn ich eine Zeugin habe, dei das bestätigen kann auch wenn es nicht in den AGB steht ?
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Hi! Was soll die Zeugin bestätigen? Dass du ein Rücktrittsrecht hast? Ich nehme mal an, dass das auf deine Fitnessstudiofrage von vorhin gemeint war... wenn die Dame im Fitness gesagt hat, dass du ein Rücktrittsrecht hast, das aber nicht im Vertrag auftaucht, dann kannste zurücktreten. Mündliche vereinbarungen gehen immer vor!
- Beantwortet von griller2000
am 9. Jun 2010 um 18:11
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- Beantwortet von griller2000
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Hallo Zieta!
Bitte lösche doch nicht die alten Fragen, obwohl diese schon beantwortet wurden. Wenn Du die Frage nachträglich ändern willst, so kannst Du das tun, indem du auf "Mein Account" klickst und dort auf "Meine Fragen". Dann kannst Du die Frage auswählen und auf "Ändern" klicken und gegebenenfalls noch etwas ergänzen. Besten Dank!- Beantwortet von Tristan
am 9. Jun 2010 um 11:29
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- Beantwortet von Tristan