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Klassenfahrt Ausschluss rechtens?
Schüler1 hat ein halbes Jahr den Religions Unterricht nicht besucht und keinen Praktikumsplatz gefunden. Darauf hin wurde er von der Abschlussfahrt ausgeschlossen. Allerdings wurde Schüler1 nach dem Religionsvorfall nicht Verwarnt,im Gegenteil die Lehrerin fand das alles Witzig und hat vor der ganzen Klasse Witze darüber ''gerissen''. Darauhin hatte Schüler eins mit den Lehrern und dem Direktor ein Gespräch, wo der Direktor ausdrücklich gesagt hat das es in der Hand der begleitenden Lehrer liegt, wen sie mitnehmen. Nun ist aber die Klassenlehrerin, die diese Entscheidung getroffen hat weg, da sie Schwanger ist. Somit wurde sie durch eine neue Begleitlehrerin ersetzt. Schüler1 hat davon gehört, das wenn man nicht verwarnt wurde, die Entscheidung ungültig ist. Im übrigen wurde ein anderen Schüler bevor er ausgeschlossen wurde deutlichst verwarnt! Schüler1 hingegen nicht. Was kann Schüler1 nun gegen die Entscheidung von diesem Lehrer tun? Er hatte die Idee ggf. eine Aufsichtsbeschwerde beim Schulamt einzureichen oder noch höher zu gehen. Im übrigen besucht Schüler1 die Klasse 9 einer Realschule in BAden-Württemberg. Schüler1 hat sich im ürbigen bis auf das mit dem Religions UNterricht und dem Praktikum nichts weiteres in diesem Schuljahr geleistet! Wenn er Nachsitzen musste kam er immer und einen Eintrag im Klassenbuch hatte er bis Dato auch nicht. Falls es noch weiter Fragen eurerseits gibt, fragt nach! Danke für eure Hilfe.
Link zum Verwarn Thema
http://img.srv2.de/bm/binary/e/e/6/3/ee63521c8010982380968ea5a3a37b1f_54273.pdf- Gefragt von Denn00 am 20. May 2011 um 14:51
- Schlagwörter: Schulrecht Lehrer Ausschluss Aufsichtsbeschwärde