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Kündigung Sportstudio
Hallo, ich bin Mitglied in einem Sportstudio und möchet gesundheitsbedingt von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Hierzu habe ich ein Formblatt des Studios von meinem Arzt ausfüllen lassen und abgegeben-Nach 3 Wochen habe ich nun einen Anruf bekommen, dass ich noch ein Attest einreichen muss. Eigentlich rechnet das Studio mit 5 Tagen Bearbeitungszeit - durch die verspätete Informtion, verpasse ich nun das Monatsende und soll einen weiteren Monat zahlen. Da ich die Fristversäumnis nicht verschuldet habe, kann ich für den folgenden Monat dann den Beitrag (Einzugsermächtigung) durch meine Bank zurück holen lassen?
Kann das Studio beliebig neue Forderungen zu meiner Sonderkündigung stellen? Es geht auch um die Formulierungen zur Krankheit- Gefragt von nordlicht am 26. Jul 2010 um 11:46
- Schlagwörter: Kündigung Sportstudio
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Hallo Nordlicht!
Eine Lastschrift kannst du immer zurückbuchen lassen innerhalb von sechs wochen. Musst nur mal zur Bank gehen und die danach fragen. Wenn du das aber unberechtigt machst weil du den betrag eigentlich doch zahlen musst, dann kann es snatürlich sein dass dir das sportstudio bearbeitungsgebühren für die rückgabe der lastschrift in rechnung stellt. davon wür dich mich aber nicht beeindrucken lassen. Geld zurückholen - was man erst mal auf dem konto hat, kann einem so schnell keiner mehr nehmen...
Gruß
sirius- Beantwortet von sirius2
am 26. Jul 2010 um 13:57
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- Beantwortet von sirius2
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"Hierzu habe ich ein Formblatt des Studios von meinem Arzt ausfüllen lassen und abgegeben" ... "dass ich noch ein Attest einreichen muss"
Wenn der Arzt das Formblatt ausgefüllt hat, hat er doch damit ein Attest über deine Erkrankung ausgestellt. Warum sollte er noch ein zweites Attest machen auf dem dasselbe steht wie auf dem Formblatt? Scheint mir Hinhalterei zu sein damit du weiterhin zahlen musst.... sofort kündigen und das zu viel gezahlte Geld zurückverlangen.- Beantwortet von nuxx
am 26. Jul 2010 um 14:08
Kommentare (1)Vielen Dank für die Antwort, ich sehe dies auch so...die lassen sich immer etwas Neues einfallen...
kommentiert von nordlicht am 26. Jul 2010 um 16:21
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- Beantwortet von nuxx
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So schnell geht eine Kontopfändung nicht... lies mal was die Voraussetzungen dafür sind:
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/kontopfaendung-richtig-reagieren/voraussetzungen-und-verfahren-der-kontopfaendung/voraussetzungen-und-verfahren.html- Beantwortet von Peter H.
am 26. Jul 2010 um 16:24
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- Beantwortet von Peter H.
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Hab ich gerade im Netz gefunden:
Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein aus Sicht des Mitglieds wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280 = Haufe Mediengruppe, News & Tipps v. 03.03.2004- Beantwortet von silverstar029 am 26. Jul 2010 um 23:41
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Vielen Dank für die Antwort, meine Bank hat mich etwas ängstlich gemacht, weil die meinten, dass das Studio dafür bekannt ist, sofort eine Kontopfändung einzuleiten, na dann werde ich mir mal mein Geld zurückholen und abwarten.
kommentiert von nordlicht am 26. Jul 2010 um 16:22