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FRAGE
  • Walker69
    1 0

    Markenschutz

    Hallo,
    ich habe beim Verkauf eines T-Shirts den zusatz "Hardy Stil"verwendet.
    Jetzt habe ich Post von einem Anwalt bekommen mit einer unterlassung und einer Rechnung von über 4000 €.
    Wie kann ich nun dagegen vorgehen damit ich mir wenigstens die 4000€ ersparen kann?
    Da ich ja nicht den Geschützten Markennamen "Ed Hardy" verwendet habe.

    mfg

    Gefragt von Walker69 am 31. Oct 2010 um 07:44
    Schlagwörter: Markenschutz Markenrecht 

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ANTWORTEN (2)
  • Tristan
    0 0

    Hallo Walker,

    hast du diesen Artikel auf der Seite schon gelesen?

    http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-ebay/ebay-darf-ich-geschuetzte-markennamen-benutzen-um-meine-artikel-zu-beschreiben-zb-aehnlich-prada.html

    Viele Grüße

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 31. Oct 2010 um 07:46
    Kommentare (1)
    • Ja habe ich schon aber es kann ja nicht sein das schon ein Teil des Markennamen schon Strafbar ist.
      Schreibt man "Tommy" schreibt Dir Tommy Hilfiger,schreibst Du Willi kommt Willi Bogner usw.
      Das ist doch Idiotisch.
      Sexy Minikleid/Longshirt 36,38 im Tattoo Stil"Hardy" das war die genaue überschrift.Ansonsten habe ich in keinster weise einen vergleich gemacht.

      mfg
      kommentiert von Walker69 am 31. Oct 2010 um 07:56


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  • Peter H.
    0 0

    Morgen Walker,

    wo die genaue Grenze verläuft ist wohl problematisch und klärt im Endeffekt nur ein Gericht... ich habe mir den Artikel eben auch noch einmal durchgelesen und entscheidend ist wohl, dass man den Ruf der Marke ausnutzt. Wenn man also schreibt "Hardy" Stil, dann macht man das ja deswegen weil jeder sich was unter Ed Hardy vorstellen kann und damit nutzt man die Bekanntheit der Marke ja schon aus.

    Was mir aber etwas überhöht vorkommt ist die Rechnung mit 4000 Euro. Ich würde da auf jeden Fall mal zum Anwalt und die überprüfen lassen. Meist werden diese Abmahnrechnungen viel zu hoch angesetzt... in der Hoffnung, dass sie erst einmal bezahlt werden. Auf jeden Fall solltest du nicht untätig bleiben, sonst zieht das nachher noch ein Gerichtsverfahren nach sich... also fix auf zum qualifizierten Juristen!

    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 31. Oct 2010 um 08:11

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