JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Mehr Informationen
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
Frage melden
FRAGE
-
muss die haftpflichtversicherung den brillenschaden
habe meiner versicherung den schaden, den ich verursacht habe geschildert und soll nun die differenz selbst zahlen, da die versicherung nur den zeitwert bzw restwert übernimmt.
- Gefragt von romy.koehler am 9. Jun 2010 um 11:04
- Schlagwörter: muss die haftpflichtversicherung den brillenschaden
Antwort melden
ANTWORTEN (2)
-
Wieso lässt du die Brille nicht reparieren? Den Zeitwert ersetzt die Versicherung doch nur bei einer Neuanschaffung. Dann musste natürlich was obendrauf legen... Ansonsten nicht!
- Beantwortet von griller2000
am 9. Jun 2010 um 18:12
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von griller2000
-
Bei Sachschäden wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache gezahlt. Geht es hingegen um Neuanschaffungen, so gibt es nur den Zeitwert.
- Beantwortet von Tristan
am 9. Jun 2010 um 11:06
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Tristan