Sie sind hier: Home » Allgemein » muss ich das kautionsgeld, was die eltern meines ex-freundes ihm geliehen haben zur

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • mari69
    0 0

    muss ich das kautionsgeld, was die eltern meines ex-freundes ihm geliehen haben zur

    Mein Ex und ich sind vor 2 Jahren zusammengezogen. Seine Eltern haben uns angeboten die Kaution zu übernehmen, die sie aber spätestens beim auszug zurückhaben wollten. Sie haben meinem Ex das Geld auf sein Konto überwiesen und er hat es auf das Konto des Vermieters gezahlt. Ich habe also nichts mit dem Geld zu tun gehabt.
    Nach einiger Zeit habe ich dann mit meinem Ex Schluß gemacht und er ist im Nov. 2009 ausgezogen. Da wir einen Zeit-Mietvertrag hatten musste ich noch einige Zeit dort wohnen bleiben und hatte auch die Kosten allein zu tragen. Der Vater wollte nun, dass ich ihm die Kaution vor Auszug zurückzahle. Letztendlich hab ich mich dazu bereit erklärt ihm monatlich 100 euro von insgesamt 1200 euro zurückzuzahlen.
    Da ich aber dann finanzielle Probleme bekam hab ich darum gebeten ihm das restliche Geld geben zu können, wenn der Vermieter die Kaution zurückgezahlt hat.
    Er wollte nicht darauf eingehen. Ich habe ihm nochmals zu verstehen gegeben, dass ich nicht zahlen kann.
    Das Ende vom Lied war, dass er gegen mich einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat, gegen den ich Widerspruch eingelegt hab.
    Bin ich überhaupt dazu verpflichtet ihm das Geld zurück zu zahlen?
    Sollte ich mir für das Verfahren einen Anwalt suchen?
    Vielen Dank schon mal für die Antwort

    Gefragt von mari69 am 22. Sep 2010 um 13:13
    Schlagwörter: muss ich das kautionsgeld  was die eltern meines ex-freundes ihm geliehen haben zur 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (1)
  • Timo E.
    1 0

    Hallo mari69!

    Wichtig zu wissen ist vorerst, wer in eurem Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen wurde.
    Ferner würde ich die Kaution der Eltern als unentgeltliches Darlehen sehen, was sicherlich zeitlich dadurch fixiert wurde, dass man klargestellt hat, die Eltern würden das Geld erst dann bekommen, sobald die Kaution wieder vom Vermieter ausbezahlt wird.
    Ich find's schade, dass Du in der Situation so alleine da stehst, schliesslich spielt dein Exfreund da auch eine wichtige Rolle! Denn so gesehen haftet ihr als Gesamtschuldner (würd ich als Hobbyrechtler mal sagen).
    Ich hätte mich auf Deal mit der Abzahlung gar nicht eingelassen, denn so stehst du mit ein paar "Raten" im Rückstand.

    Was habt Ihr denn genau ausgemacht? Wurden Abzahlungszeiträume exakt festgelegt? Haben die Eltern von vornherein klargestellt, dass sie das Geld in den nächsten Jahren wieder haben wollen?

    Wenn es wirklich eine Leihgabe war (ohne Zeitraum), so kann m.E. der Leihgeber das Geld stets zurückverlangen. Bei einem typischen Darlehen wird jedoch ein Zeitraum festgelegt und dann kommt's auf Abzahlen an.. Ich würde jedoch vor allem bei Zahlungsschwierigkeiten vllt mal mit deinem Exfreund reden, schliesslich war der auch mal betroffen..

    Gruß
    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 22. Sep 2010 um 16:32

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑