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Zahlen muss der, der zu schnell gefahren ist, nicht der Halter des PKW.
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 7. Jan 2011 um 14:39
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- Beantwortet von kraftfahrzeug
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dann wird er wohl geblitzt worden sein und demnach kann sie das von den fotos sogar nachweisen! also, keine sorge, kohle von bruder holen!
- Beantwortet von Nino H.
am 7. Jan 2011 um 16:48
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- Beantwortet von Nino H.
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ja ist schon klar das der zahlen muss der gefahren ist, aber es gibt kein foto sondern nur mit der radarpistole, also das kennzeichen, was auf ja auf ihren namen ist, sie ist eh selber schuld, aber trotzdem es geht um 600 euro, und er zahlt nicht, haben schon 3 mal einspruch erhoben aber zwecklos. bringt es etwas zu einem Rechtsanwalt zu gehen????? aber das kostet auch wieder eine info oder??? danke schon mal sind schon ratlos
- Beantwortet von ras1989 am 8. Jan 2011 um 19:54
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ja schalten morgen den rechtsschutz ein dan kostets e nix beim anwalt. einspruch haben wir schon gemacht aber angeblich zu spät. es sind insgesamt 3 Strafen aber nur 1 mal eine lenkererhebung. normal muss bei jeder strafe eine kommen wenns nicht bezahlt wird oder??? Fehler von der Bezirkshauptmannschaft??? bezahlen tun wir keinen cent, sind ja nicht gefahren.
- Beantwortet von ras1989 am 9. Jan 2011 um 14:43
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Ein Gang zum Anwalt lohnt sich meist... die erste Beratung kostet auch nicht viel... vllt 40-50 Euro... das Geld vom Bruder wieder zu holen ist eh sinnlos. Wenn dann sollte deine Freundin selber die Zahlung an die Behörde verweigern und Einspruch einlegen. Dann müssen die eben ermitteln, wer tatsächlich gefahren ist... deswegen wird man normalerweise ja auch sofort aus dem Verkehr gezogen, wenn nur mit der LAserpistole kontrolliert wurde, weil es eben keine Fotos gibt und nur de Fahrer bezahlen muss, nicht aber der Halter.
am 8. Jan 2011 um 23:06
kommentiert von sirius2