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ANTWORTEN (2)
  • Tristan
    1 0

    "wenn dass so ist kann ich ja auch jeden Anzeigen, wenn mir was nicht passt was in der Zeitung steht"

    So sieht es aus! Jeder kann eine Anzeige z.B. beim Ordnungsamt oder auch Straßenverkehrsamt machen und damit seine Mitbürger anzeigen. Man kann z.B. Beweisfotos über Falschparker etc. anhängen oder auch Zeugen benennen. Wenn sich begründete Anhaltspunkte ergeben wird das Ordnugnsamt gegebenenfalls aktiv und fängt selber an zu ermitteln. Insofern ist es leider war. Es bleibt eigentlich nur zu sagen:

    Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant

    Beantwortet von TristanBronze-Rechtler am 13. Aug 2010 um 14:55
    Kommentare (1)
    • Der letzte Satz rockt! ;D
      kommentiert von stylewarsBronze-Rechtler am 14. Aug 2010 um 17:06


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  • sirius2
    0 0

    Nun, der Staat müsste natürlich beweisen, dass Du es gewesen bist. Ob ein Zeitungsartikel das alleine beweist, wage ich zu bezweifeln. Insofern würde ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen... vor Gericht würde dann geklärt werden, ob Du es wirklich warst oder nicht. Der Zeitungsartikel würde sicherlich als Indiz herangezogen werden aber Du könntest auch eigene Zeugen etc. einbringen, um zu beweisen, dass Du es nicht warst. Wahrscheinlich würde der Richter aber auch den Redakteur als Zeugen laden lassen, der den Artikel geschrieben hat. Möglicherweise wird der dann bestätigen, dass dieser Vorfall passiert ist?!

    Viel Glück!

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 13. Aug 2010 um 14:47
    Kommentare (1)
    • Danke für die schnelle Antwort, dass der Vorfall passiert ist bestreite ich ja nicht, aber dürfen die des Überhaupt nachträglich, wenn dass so ist kann ich ja auch jeden Anzeigen, wenn mir was nicht passt was in der Zeitung steht !? oder irre ich mich jetzt völlig ?
      kommentiert von Otombo am 13. Aug 2010 um 14:53


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