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ANTWORTEN (2)
  • Peter H.
    2 0

    Hallo Schlauerle,

    das sollte deine Frage beantworten. Ein Auszug aus dem Personalausweisgesetz:

    § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

    Viele Grüße,
    Peter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 21. Apr 2011 um 08:11

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  • mustunabla
    0 0

    Natürlich muss man einen Ausweis haben. Die Identität muss doch feststellbar sein!!! Ich glaube aber dass man sich auch mit einem Reisepass ausweisen kann, wenn man keinen Perso hat.

    Beantwortet von mustunabla am 19. Apr 2011 um 12:18
    Kommentare (1)
    • Aber man ist doch durch den alten Perso überall gemeldet. Dann müsste man höchstens mit zur Polizei ?? Aber, was wollen die denn machen, wenn einer sagt, nhme ich nicht.... Bestrafen, nur weil er es sich durch bestimmte Umstände vielleicht den nicht leisten kann. Oder bekommen die Hartz4 Empfänger den unentgetlich ?? Wenn nicht, istman dann Staatenlos ?? Denn, es gibt ja genügend Leute die keinen Ausweis haben, wie Sintos oder Romas..
      kommentiert von schlauerle am 19. Apr 2011 um 12:56


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