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ANTWORTEN (2)
  • Timo E.
    0 0

    Hi mx lady,

    unter privatkauf verstehe ich, dass es nicht bei einem autohändler gekauft wurde.
    da sieht es mit den rechten etwas dünner aus.
    da es sich bei dem motorschaden eindeutig um einen mangel handelt, lohnt sich für dich wohl das recht auf
    nacherfüllung (motorreparatur oder austausch des motors) oder rücktritt (also geld zurück und auto wieder an verkäufer --> fristsetzung nicht vergessen). die beweislast liegt beim verkäufer, soweit du nicht schon vorher wusstest, dass der wagen kaputt ist..
    so würd ich das sehen...

    Gruß Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 16. Sep 2010 um 13:50
    Kommentare (2)
    • Danke timo ,wuste das der wagen kleine mängel hat für den tüv ,auspuff und blinker ,aber nicht das der motor und das getriebe heftigst schaden haben ,und dafür war das auto zu teuer !! l.g
      kommentiert von mx lady am 16. Sep 2010 um 14:43

    • dann weisst du ja jetzt, was zu tun ist ;)
      kommentiert von Timo E.Silber-Rechtler am 16. Sep 2010 um 16:51


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  • nuxx
    0 0

    Den Kaufvertrag anfrechten! Wenn der Verkaeufer wusste dass das Auto in wirklichjkeit defekt ist, dann kann man sich ohne weiteres vom Vertrag wegen arglistiger Falschdarstellung vom Vertrag wieder loesen und sein Geld zurueckverlangen. Ich wuerde mich darauf berufen, dass du von deinem Anfechtungsrecht Gebrauch machst und jetzt das Geld zurueck willst!

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 20. Sep 2010 um 18:36

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