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  • zieta
    0 0

    Rücktritt vom Vertrag gültig, wenn er mündlich zu gesagt wurde ?

    Ich habe einen Widerruf gemacht gegen ein Vertrag, den ich bei ein Fitnessclub gemacht habe, das ist nun schon 10 Tage her. Die haben mir einen 14 tägiges Rücktrittsrecht mündlich zu gesagt, aber leider steht das nicht in den AGB des Vertrages. Werde ich Recht behalten mit meinem Rücktritt oder muss ich mit Ärger vom Club rechnen ?
    Wer weis Rat ? Danke.

    LG Zieta

    Gefragt von zieta am 16. Jun 2010 um 18:22
    Schlagwörter: Rücktritt vom Vertrag gültig  wenn er mündlich zu gesagt wurde  

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ANTWORTEN (1)
  • n0b
    2 0

    Hallo Zieta! Wenn es nicht im Vertrag steht, dann sieht es grundsätzlich erst einmal schlecht aus, denn niemand wird dir auf den ersten Blick glauben, dass mündlich ein Rücktrittsrecht gewährt wurde... wenn du einen Zeugen hast, der bei dem GEspräch dabei war, dann wirst du natürlich beweisen können, dass das gesagt wurde... ich würde auf jeden Fall erst einmal schriftlich per einschreiben zurücktreten und mich auf den zeugen berufen... meist wird dann ja aus kulanz oder so das rücktrittsrecht schon gewährt...

    Beantwortet von n0bBronze-Rechtler am 16. Jun 2010 um 22:14

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