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  • Anonymer Nutzer
    2 0

    Solle mein Jugendstrafregister nicht gelöscht sein?

    Warum werde ich mit 25 Jahren, bei normalen Verkehrskontrollen, immer noch auf meine jugendstrafen angesprochen, die ich mit 15 bis 17 jahren begangen habe?

    Vorallem wurden sie alle fallen gelassen oder waren nur Zeugenaussagen! Aber die Polizei kommt mit den Worten: BTM, Diebstahl, Körperverletzung, was war den da??

    Gefragt von Anonymer Nutzer am 6. Oct 2010 um 16:18
    Schlagwörter: Solle mein Jugendstrafregister nicht gelöscht sein 

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ANTWORTEN (3)
  • DonnaKnipsel
    2 0

    Hallo! Die Sachen werden aus dem Bundeszentralregister nach einem Zeitraum zwischen 5 und 20 Jahren wieder gelöscht. Welche Frist gilt hängt davon ab wie schwer die Tat war. Wenn es niemals zu einer Verurteilung kam dann findet sich dazu auch nichts im Bundeszentralregister. Vielleicht hat die Polizei aber Aufzeichnungen in ihrem PC über frühere Ermittlungen und konfrontiert dich damit!?

    Beantwortet von DonnaKnipsel am 6. Oct 2010 um 16:37
    Kommentare (5)
    • Ja genau! die konfrontieren mich jedesmal damit!
      ich muss mich jedesmal rechtfertigen, was ja nichts bringt, weil ich trotzdem jedesmal einen urintest machen muss!

      und das ist eigentlich die hauptursache die mich nervt!

      BTM wurde fallen gelassen, Diebstahl wurde ich angeklagt, aber durch Zeugenaussagen entlasstet! nur die Körperfelzung müsste fest drin stehen!

      Also verstehe ich das richtig? In meinem polizeilichen Führungszeugnis ist nichts drin, (hab es beantragt) aber in dem Computer, für deren Arbeit, bleibt es wohl noch ca 10 Jahre?
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 6. Oct 2010 um 16:54

    • ach und? kann ich diese löschung beantragen oder beschleunigen?

      danke nochmal im voraus
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 6. Oct 2010 um 18:38

    • Hallo zappzarapp,

      nein beschleunigen kann man die Löschung meines Wissens nach nicht. Aber wie gesagt im Bundeszentralregister steht ja auch nichts über dich, da du nicht verurteilt wurdest. Wenn dann ist das Polizeiintern, dass das bei denen im PC ist. Darüber habe ich aber keine Kenntnis wann das gelöscht wird. Ist die Frage wie lange die Polizei eigentlich Daten aufbewahren darf.
      kommentiert von Peter H.Silber-Rechtler am 7. Oct 2010 um 07:51

    • Ich glaube kaum, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle checkt, ob die eine Akte bei sich auf der Dienststelle haben, in der der Kontrollierte auftaucht...
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 7. Oct 2010 um 10:24

    • @nuxx: Das glaube ich allerdings schon. Anderenfalls wüsste die Polizei bei der Kontrolle ja gar nicht um wen es sich hier handeln würde. Außerdem kann es ja sein, dass die Person flüchtig ist und daher festgehalten werden muss. Insofern sollte ein Abgleich mit der Dienststelle erfolgen.
      kommentiert von bogenpfeil am 7. Oct 2010 um 17:47


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  • Peter H.
    0 0

    Hallo zappzarapp,

    nein beschleunigen kann man die Löschung meines Wissens nach nicht. Aber wie gesagt im Bundeszentralregister steht ja auch nichts über dich, da du nicht verurteilt wurdest. Wenn dann ist das Polizeiintern, dass das bei denen im PC ist. Darüber habe ich aber keine Kenntnis wann das gelöscht wird. Ist die Frage wie lange die Polizei eigentlich Daten aufbewahren darf.

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 7. Oct 2010 um 07:52

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  • Nino H.
    0 0

    Soweit ich weiß gibt es gar kein Jugendstrafregister... google mal danach, es gibt kaum Treffer!

    Beantwortet von Nino H.Bronze-Rechtler am 7. Oct 2010 um 08:51

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