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ANTWORTEN (2)
  • Timo E.
    1 0

    Cheers! ;)

    Kann mich nicht erinnern, sowas jemals in meiner Schulzeit getan zu haben.. und ich war auch nicht immer artig;)
    Kann mir diese "sozialen Sanktionen" jedoch nur bei wirklich grobem Fehlverhalten vorstellen, vor allem bei sozialschwachen Kindern, denen Einträge und das Abschreiben der Hausordnung auch nichts mehr nutzt..
    ansonsten klingt das recht schräg für mich.. als würden Sie den Hausmeister dadurch ersetzen wollen..

    Gruß

    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 3. Feb 2011 um 18:40
    Kommentare (3)
    • Erstmals Danke für deine Antwort.
      Nein es war kein schlimmes Vergehen.
      An unseres Schule wird dieses Mittel ständig genutzt.
      Habe zurzeit 1 Woche Sozialdienst und wollte wissen ob dies überhaupt zulässig sei.
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 3. Feb 2011 um 19:17

    • Nichts zu danken, dafür sind wir in dieser Community schließlich da;o)

      Hm.. wenn es keine "schlimmen Vergehen" sind, würde ich ehrlich gesagt mal deine Eltern bzw. den Elternrat informieren.. Klingt ja schon fast nach Versklavung von Schülern zur Gewinnbringung der Schule.. Früher gab's nen Eintrag in die Schulakte oder was zu auswendig lernen.. jetzt soll man bald noch die Klo's putzen, oder was?
      Für eine ganz normale staatliche Schule gehört sich sowas jedenfalls nicht. Ich würde da schon mal ein bissel gegen angehen und sehen wie die Schulleitung damit umgeht.

      Gruß
      kommentiert von Timo E.Silber-Rechtler am 3. Feb 2011 um 19:21

    • Die Schulleitung hat das ja beantragt. Ich weiß eben nicht wie ich damit umgehen.
      Weil ich will lieber was handfestet haben bevor ich dort hingehe. Sozusagen ein Paragraphen oder sowas in der Art der Sozialarbeit verbietet. Leider habe ich sowas bis jetzt noch nicht gefunden.
      kommentiert von Anonymer Nutzer am 3. Feb 2011 um 20:02


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  • Peter H.
    0 0

    Hallo Leute!

    Das ist absolut erlaubt. Wenn wir früher Unsinn gemacht haben, dann mussten wir auch mal den Schulhof fegen. Die Schule hat nebenbei auch einen Erziehungsauftrag und es gehört zur Erziehung der Kinder, dass diese Konsequenzen aufgezeigt bekommen, wenn sie sich falsch verhalten. Einen Paragrafen wird es also ganz bestimmt nicht geben, der Sozialarbeit verbietet. Wenn überhaupt könntest du dich über den Umfang der Arbeit beschweren. Wer also zu spät in die Stunde gekommen ist, darf nicht gleich eine Woche lang putzen müssen.

    Viele Grüße,
    PEter

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 4. Feb 2011 um 07:45

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