Sie sind hier: Home » Allgemein » Verein: Mitgliedschaft beenden bei Insolvenz

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Rear
    1 0

    Verein: Mitgliedschaft beenden bei Insolvenz

    Bin zur Zeit Mitglied eines Vereins. Jetzt hat aber der Inhaber Insolvenz angemeldet, die Mitgliederverträge sind mittlerweile der Bank übergeben worden, das Lastschriftverfahren läuft aber noch weiter, den der ehmalig Inhaber sagt er müsse 135 Euro an die Bank zahlen, damit diese die Lastschriftverträge und die Verträge allgemein löst. Jetzt meine Frage kann man so den Vertrag ohne Kündigunsfrist kündigen oder was hat man für Möglichkeiten aus dem Vertrag rauszukommen

    Gefragt von Rear am 23. Jul 2010 um 10:16
    Schlagwörter: Verein: Mitgliedschaft beenden bei Insolvenz 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (5)
  • Peter H.
    0 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Hallo. Vielleicht ja ne außerordentliche Kündigung?

    "§ 314
    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 23. Jul 2010 um 10:27

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • silverstar029
    0 0

    "Jetzt meine Frage kann man so den Vertrag ohne Kündigunsfrist kündigen oder was hat man für Möglichkeiten aus dem Vertrag rauszukommen "

    Welchen Vertrag? Den Mitgliedschaftsvertrag im Verein?

    Beantwortet von silverstar029 am 23. Jul 2010 um 10:18
    Kommentare (1)
    • Ja die Mitgliedschaft im Verein
      kommentiert von Rear am 23. Jul 2010 um 10:20


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • StanleyKubrick
    0 0

    ich denke nicht... das Geld der Mitgliedsbeiträge wird jetzt an den Insolvenzverwalter fließen damit der damit die Schulden des Vereins bezahlen kann. Wenn der Verein nicht pleite gegangen wäre hättest du ja den Mitgliedsbeitrag auch zahlen müssen...

    Beantwortet von StanleyKubrick am 23. Jul 2010 um 10:23
    Kommentare (2)
    • Ja da nehme ich auch mal an, aber dann zahle ich ja umsonst denn Training findet seit 3 Monaten auch nicht mehr statt.
      kommentiert von Rear am 23. Jul 2010 um 10:30

    • Ich würde die Lastschrift erst einmal widerrufen und niucht mehr zahlen bevor der Insolvenzverwalter mich nicht dazu auffordert.
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 23. Jul 2010 um 10:32


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • nuxx
    0 0

    Nein Leute, eine Kündigung ist gar nicht nötig. Mit dem Insolvenzverfahren wird der Verein aufgelöst. Und wenn der Verein aufgelöst ist, dann muss auch keiner mehr einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Wir hatten auch letzetns sowas bei uns im Verein. Ich hab mal etwas recherchiert und das hier dazu gefunden auf http://www.oldtimer-club.de/rechte_pflichten.php

    "Folgen?
    Wenn der Antrag zur Insolvenzeröffnung gestellt worden ist, nach Prüfung des Sachverhalts ein entsprechender Insolvenzgrund vorliegt und der Richter den Eröffnungsbeschluss zum Konkurs unterschrieben hat, ergeben sich erhebliche Folgen:

    Rechtsfähigkeit
    Durch Insolvenz geht die Rechtsfähigkeit verloren, und zwar mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Verlust der Rechtsfähigkeit bedeutet, dass der eingetragene Verein nicht mehr als juristische Person agieren kann. Der Verlust der Rechtsfähigkeit hat außerdem die Auflösung des Vereins zur Folge. Die Auflösung (Liquidation) findet auch dann statt, wenn der Insolvenzantrag mangels Masse (mangels Vereinsvermögen) abgelehnt wurde."

    Viele Grüße,
    nuxx

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 23. Jul 2010 um 10:32
    Kommentare (1)
    • Das gilt aber nur für einen e.v der Verein in dem ich bin ist aber kein e.v
      kommentiert von Rear am 23. Jul 2010 um 10:38


      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!

  • nuxx
    0 0

    " Das gilt aber nur für einen e.v der Verein in dem ich bin ist aber kein e.v "

    Wie bitte? Ein e.V. ist ein eingetragener Verein (dafür steht die Abkürzung). Du schreibst doch selber, dass Du Mitglied in einem Verein bist... also handelt es sich wohl auch um einen Verein. Was ist das denn dann wenn kein eingetragener Verein wo du da Mitglied sein willst? Nicht eingetragene Vereine gübts übrigens nicht...

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 23. Jul 2010 um 11:11

      Abbrechen     Antwort kommentieren  

    Hinweis:

    Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑