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Verein: Mitgliedschaft beenden bei Insolvenz
Bin zur Zeit Mitglied eines Vereins. Jetzt hat aber der Inhaber Insolvenz angemeldet, die Mitgliederverträge sind mittlerweile der Bank übergeben worden, das Lastschriftverfahren läuft aber noch weiter, den der ehmalig Inhaber sagt er müsse 135 Euro an die Bank zahlen, damit diese die Lastschriftverträge und die Verträge allgemein löst. Jetzt meine Frage kann man so den Vertrag ohne Kündigunsfrist kündigen oder was hat man für Möglichkeiten aus dem Vertrag rauszukommen
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Hallo. Vielleicht ja ne außerordentliche Kündigung?
"§ 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."- Beantwortet von Peter H.
am 23. Jul 2010 um 10:27
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- Beantwortet von Peter H.
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"Jetzt meine Frage kann man so den Vertrag ohne Kündigunsfrist kündigen oder was hat man für Möglichkeiten aus dem Vertrag rauszukommen "
Welchen Vertrag? Den Mitgliedschaftsvertrag im Verein?- Beantwortet von silverstar029 am 23. Jul 2010 um 10:18
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ich denke nicht... das Geld der Mitgliedsbeiträge wird jetzt an den Insolvenzverwalter fließen damit der damit die Schulden des Vereins bezahlen kann. Wenn der Verein nicht pleite gegangen wäre hättest du ja den Mitgliedsbeitrag auch zahlen müssen...
- Beantwortet von StanleyKubrick am 23. Jul 2010 um 10:23
Kommentare (2)Ja da nehme ich auch mal an, aber dann zahle ich ja umsonst denn Training findet seit 3 Monaten auch nicht mehr statt.
kommentiert von Rear am 23. Jul 2010 um 10:30Ich würde die Lastschrift erst einmal widerrufen und niucht mehr zahlen bevor der Insolvenzverwalter mich nicht dazu auffordert.
kommentiert von nuxx
am 23. Jul 2010 um 10:32
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Nein Leute, eine Kündigung ist gar nicht nötig. Mit dem Insolvenzverfahren wird der Verein aufgelöst. Und wenn der Verein aufgelöst ist, dann muss auch keiner mehr einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Wir hatten auch letzetns sowas bei uns im Verein. Ich hab mal etwas recherchiert und das hier dazu gefunden auf http://www.oldtimer-club.de/rechte_pflichten.php
"Folgen?
Wenn der Antrag zur Insolvenzeröffnung gestellt worden ist, nach Prüfung des Sachverhalts ein entsprechender Insolvenzgrund vorliegt und der Richter den Eröffnungsbeschluss zum Konkurs unterschrieben hat, ergeben sich erhebliche Folgen:
Rechtsfähigkeit
Durch Insolvenz geht die Rechtsfähigkeit verloren, und zwar mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Verlust der Rechtsfähigkeit bedeutet, dass der eingetragene Verein nicht mehr als juristische Person agieren kann. Der Verlust der Rechtsfähigkeit hat außerdem die Auflösung des Vereins zur Folge. Die Auflösung (Liquidation) findet auch dann statt, wenn der Insolvenzantrag mangels Masse (mangels Vereinsvermögen) abgelehnt wurde."
Viele Grüße,
nuxx- Beantwortet von nuxx
am 23. Jul 2010 um 10:32
Kommentare (1)Das gilt aber nur für einen e.v der Verein in dem ich bin ist aber kein e.v
kommentiert von Rear am 23. Jul 2010 um 10:38
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- Beantwortet von nuxx
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" Das gilt aber nur für einen e.v der Verein in dem ich bin ist aber kein e.v "
Wie bitte? Ein e.V. ist ein eingetragener Verein (dafür steht die Abkürzung). Du schreibst doch selber, dass Du Mitglied in einem Verein bist... also handelt es sich wohl auch um einen Verein. Was ist das denn dann wenn kein eingetragener Verein wo du da Mitglied sein willst? Nicht eingetragene Vereine gübts übrigens nicht...- Beantwortet von nuxx
am 23. Jul 2010 um 11:11
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- Beantwortet von nuxx
Ja die Mitgliedschaft im Verein
kommentiert von Rear am 23. Jul 2010 um 10:20