JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Versicherung vorzeitig kündigen?
Hi an die Community!
Ich hab mal eine Frage an die Experten zu Versicherungen hier: Leider läuft meine Versicherung noch ganze fünf Jahre... hab beim Abschluss nicht richtig aufgepasst... jetzt hab ich gelesen,d ass man fristlos kündigen kann, wenn man einen Schadensfall hat. Wenn das der Fall ist... muss mann dann nur noch für das laufende Jahr Prämie zahlen oder bis zum Ende der Laufzeit?
Ich danke euch herzlich!- Gefragt von nuxx am 17. Jun 2010 um 13:39
- Schlagwörter: Versicherung vorzeitig kündigen
-
Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Also einen Schadensfall provozieren halte ich ebenso für extrem gewagt.
Bei einer vorzeitigen Kündigung wirst Du jedenfalls nicht die Prämien bis zum Ende der 5 Jahre zahlen; das würde ja den Sinn u Zweck einer vorzeitigen Kündigung unterlaufen. Schätze also, höchstens bis zum Ende des laufenden Jahres oder Jahr noch frühzeitiger.
Müsste aber auch in den AGB geregelt sein, schau ma rein.
Gruß- Beantwortet von Timo E.
am 23. Jun 2010 um 14:48
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Timo E.
-
kann ich mir nicht vorstellen. sonst kannst du dich durch einen absichtlich verurasachten Schadensfall um die 5 Jahre winden...
- Beantwortet von sirius2
am 18. Jun 2010 um 18:10
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von sirius2
-
Das absichtliche Herbeiführen eines Versicherungsfalles ist ein Versicherungsbetrug. Das würde ich dir nicht raten...
- Beantwortet von Peter H.
am 19. Jun 2010 um 09:32
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Peter H.
-
Davon würde ich die Finger lassen! Normalerweise hat man beim abhscluss von versicherungen ein widerrufsrecht... dass olltest du benitzen!
- Beantwortet von joghil am 19. Jun 2010 um 10:53
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!