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Volle Vertragsfähigkeit und Ausnahmen
Gibt es Ausnahmen, bei der Vertragsfähigkeit, einer Person,die bis zum 21 lebenjahr eintreten können? Wie zum Beispiel bei einem Grundstücks- oder Immobilienvertrag?
- Gefragt von SyrrealParadoxum am 28. Jul 2010 um 01:13
- Schlagwörter: Volle Vertragsfähigkeit und Ausnahmen
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Klar... unter 18 können Jugendliche beispielsweise gar keine Verträge ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Oder was meinst du?
- Beantwortet von Peter H.
am 28. Jul 2010 um 06:57
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- Beantwortet von Peter H.
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In Deutschland ist man mit 18 Volljährig und kann machen was man will... wie kommst du gerade auf 21 Jahre?
- Beantwortet von DonnaKnipsel am 28. Jul 2010 um 08:03
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ja... ab 18 bis du voll geschäftsfähig und musst sozusagen für die verpflichtungen der verträge die du abschliesst auch einstehen.. ausnahmen? hm.. es gibt immer ausnahmen, aber in welcher richtung meinst du genau?
- Beantwortet von griller2000
am 28. Jul 2010 um 15:01
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- Beantwortet von griller2000