JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Vorenthaltung persönl. gegenstände
Ich/w war 8 Jahre in einer Partnerschaft. Zusammen Grundstück gekauft. Haus gebaut. Grundstück ist 50/50 eingetragen alle Finanzierungen Haus und Grundstück auf mich.
Eintragung im Grundbuch -> Er und ich zu 50%
Haus -> 100% Ich
Nun sind wir aus der Partnerschaft auseinander. Ich bin jetzt Insolvent. Das Haus steht nun zur Zwangsversteigerung aus. Mein Ex lebt noch darin mit seiner neuen Freundin. Aus Beziehungsgründe Gezwungen aus dem Haus auszuziehen. Meine persönliche Sachen sind noch im Haus. Mir wird nun kein zutritt mehr zum Haus gewährleistet. Auch wurden die Schlösser sofort gewechselt. Dazu noch die Hausklingel entfernt.Da ich nicht auf der Strasse leben konnte....wohne ich jetzt woanders und habe mich umgemeldet.
Habe mehrmalig versucht meine Sachen zu bekommen. Schriftlich werde ich seit über 6 Monaten immer wieder auf neue Termine vertröstet. War schon paar mal dort und mir wurde nicht die Tür geöffnet.
Frage:
Wie komme ich zu meinen Sachen? Und wie ist die allgemeine Rechtslage?- Gefragt von Feenzauber am 13. Jun 2011 um 10:26
- Schlagwörter: Eigentum Insolvenz Grundstücksrecht Betrug Eigentumsentzug ausgesperrt Unterschlagung Diebstahl Existenz Bedrohung