JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Wäsche trocknen im Garten
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung und wir haben einen gemeinsame Gartennutzung. Meine Nachbarin hängt Tag und Nacht Samstag und Sonntag Wäsche im Garten auf. Ich darf mir also in meiner knapp und nur am Wochenende vorhandenen Freizeit die Wäsche ansehen.
Frage, gibt es hier auch eine Regelung ? Wir haben am Mittwoch Eigentümerversammlung und ich würde das gerne klären.
Bärbel Piechura
-
Hallo! Ich würde sagen, dass sich das zunächst nach der Hausordnung richtet. Wenn in der Hausordnung kein Verbot steht, die Wäsche im Garten trocknen zu lassen, dann ist es auch erlaubt. lg
- Beantwortet von sirius2
am 28. Jun 2010 um 12:36
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von sirius2
-
Wenn es nicht in der Hausordnung steht, am Mittwoch bei der Eigentümerversammlung beschließen dass es aufgenommen wird.
- Beantwortet von Peter H.
am 28. Jun 2010 um 12:46
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Peter H.
-
sprich doch mal mit der nachbarin. vllt kann sie ja aufm balkon trocknen
- Beantwortet von freak201 am 28. Jun 2010 um 13:35
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
-
sprich doch mal mit der nachbarin. vllt kann sie ja aufm balkon trocknen
- Beantwortet von freak201 am 28. Jun 2010 um 13:35
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
-
Erzähl doch mal was die Eigentümerversammlung heute so beschlossen hat... hat sichs problem gelöst?
- Beantwortet von shaker0202
am 30. Jun 2010 um 08:20
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von shaker0202
-
Solange Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden, darf auch die Wäsche im Garten aufgehängt werden. Dieser gehört zur normalen Nutzung der Mietsache dazu.
- Beantwortet von kraftfahrzeug
am 1. Jul 2010 um 11:53
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von kraftfahrzeug