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Was kann ich tun,weil meine Wohnung fälschlicher Weise duch ein Gerichtsvollzieher durchsucht wurde !
vor 2 Tagen kam ich von der Arbeit nach Hause und musste feststellen das meine Wohnung durch ein Gerichtsvollzieher aufgebrochen und durchsucht wurde. Der richterliche Dursuchungsbeschluss galt aber einer Frau Meyer, die 2 Etagen tiefer als Untermieter wohnt und ich mit dieser Person, absolut nichts zu tun habe,außer dass wir zufällig den gleichen Nachnamen haben. Ich habe mich telefonisch bei dem GV beschwert und der meinte nur, ich kann ja beim dem zuständigen Gericht eine Beschwerde einreichen. Nun meine Frage....wie kann ich für so eine Frechheit vorgehen und habe ich ein Recht auf Schadensersatz ???
- Gefragt von Heinz Meyer am 5. Mar 2011 um 15:48
- Schlagwörter: Gerichtsvollzieher Schadensersatz
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Moin!
Was spricht dagegen, so vorzugehen, wie vom GV vorgeschlagen? Also die Beschwerde beim Gericht einzureichen?
Vg- Beantwortet von freak201 am 6. Mar 2011 um 09:01
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