Sie sind hier: Home » Allgemein » Was kann ich tun,weil meine Wohnung fälschlicher Weise duch ein Gerichtsvollzieher durchsucht wurde !

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Heinz Meyer
    1 0

    Was kann ich tun,weil meine Wohnung fälschlicher Weise duch ein Gerichtsvollzieher durchsucht wurde !

    vor 2 Tagen kam ich von der Arbeit nach Hause und musste feststellen das meine Wohnung durch ein Gerichtsvollzieher aufgebrochen und durchsucht wurde. Der richterliche Dursuchungsbeschluss galt aber einer Frau Meyer, die 2 Etagen tiefer als Untermieter wohnt und ich mit dieser Person, absolut nichts zu tun habe,außer dass wir zufällig den gleichen Nachnamen haben. Ich habe mich telefonisch bei dem GV beschwert und der meinte nur, ich kann ja beim dem zuständigen Gericht eine Beschwerde einreichen. Nun meine Frage....wie kann ich für so eine Frechheit vorgehen und habe ich ein Recht auf Schadensersatz ???

    Gefragt von Heinz Meyer am 5. Mar 2011 um 15:48
    Schlagwörter: Gerichtsvollzieher Schadensersatz 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (1)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑