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Was tun bei Taxifehlalarm?
Ich wurde bezichtigt als Taxifahrer Verursacher eines Falschalarms (Taxi-Notruf) gewesen zu sein. Es passierte angeblich am 12.12.2010, um 22.45 Uhr. Die Augsburger Taxizentrale alarmierte, auf Grund des Notrufes, den ich ausgelöst haben soll, die Polizei.
Auf meine Anfrage bei der Taxizentrale, ob ich den Notruf einsehen könnte, da ich an diese Version nicht glaube, wurde mir mitgeteilt, dass er bereits gelöscht wurde. Anzumerken ist hierbei, dass der Notruf erst ausgelöst wird, nachdem der Taxifahrer ihn innerhalb von 3 Sekunden 2x betätigt.
Es kamen drei Einsatzwagen, wegen des Fehlalarms, wobei der dritte gleich weiterfuhr, da die Polizisten sahen, dass offensichtlich keine Gefahr bestand. Am vermeintlichen Tatort hielten zwei Polizeiwagen, worauf ich von den ersten angesprochen wurde, ob ich den Alarm ausgelöst hätte und ob es mir gut geht. Daraufhin antwortete ich, dass ich keinen Notruf ausgelöst habe und gerade mit den eintreffenden Fahrgästen losfahren möchte. Als diese Polizisten wegfuhren, stiegen Polizisten aus dem zweiten Fahrzeug aus und kontrollierten meine Personalien sowie das Taxi. Zum Schluss wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten für den Einsatz erstatten muss.
Meine Fragen an Sie sind konkret:
1. Darf die Taxizentrale einen Notruf auslösen, ohne mich vorher anzurufen?
2. Ich habe keinen Vertrag mit der Taxizentrale geschlossen. Ist dieser eine Voraussetzung für die Teilnahme am Notrufsystem?
3. Ist es möglich, dass die Kosten von der Taxizentrale oder Arbeitgeber übernommen werden müssen, da ich weder von der Taxizentrale noch vom Arbeitgeber eine Einweisung bezüglich des Umgangs mit dem Notrufsystem erhielt?
4. Hat die Polizei das Recht sich die Kosten für den Fehlalarm erstatten zu lassen, obwohl der Fehlalarm von den Polizisten des ersten Einsatzwagens bereits bearbeitet und abgeschlossen wurde?
5. Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg oder Teilerfolg und wenn ja, in wie weit?
6. Kann man die Kosten mit Hilfe der Prozesskostenhilfe bestreiten?
7. Reicht die Aussage der Mitarbeiter der Taxizentrale als Nachweis aus, dass ich einen Notruf ausgelöst habe oder muss der Notruf belegt werden?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Vincent Okulla-Obua
- Gefragt von vinceo am 3. Mar 2011 um 12:01
- Schlagwörter: Taxinotruf Fehlalarm Kostenrechnung Prozesskostenhilfe
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Mit so vielen Fragen würde ich mal lieber zum Anwalt. Grundsätzlich ist der missbrauch von Notrufen aber eine Straftat und daher nicht zu unterschätzen. Hier ist aber wohl das Problem, dass du den Notruf selbst ja gar nicht ausgelöst hast.. abwarten, ob da überhaupt jemals was kommt...
- Beantwortet von Peter H.
am 3. Mar 2011 um 17:15
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- Beantwortet von Peter H.
Hallo Peter,
ich danke Dir für Deine Antwort. Ich habe Dir etwas spät geantwortet, weil ich sehen wollte, ob sich auf meine Frage hin noch etwas tut.
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Es war auch meine Absicht zu einem Anwalt zu gehen - nur zu wem? Denn diese Frage kann ja bekanntlich teuer werden. Hat man keinen guten Anwalt, kann das Ganze nach hinten losgehen. Zu Deiner Bemerkung, richtig ist auch, dass der Missbrauch von Notrufen eine Straftat ist oder zumindest bestraft wird. In meinem Fall habe ich aber weder einen Notruf absichtlich ausglöst noch ist gesichert, ob ich ihn überhaupt ausglöst habe. Das ist schon ein entscheidender Unterschied. Du hast aber richtig verstanden, dass überhaupt in Frage gestellt werden muss, ob ich den Notruf ausgelöst habe. Mit abwarten ist aber nicht viel, denn ich habe die Kostenrechnung bereits erhalten. Dennoch danke und Gruß Vincent
kommentiert von vinceo am 7. Mar 2011 um 16:38