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Welche Dokumente brauche ich um mein Motorrad abzumelden? Welche Behörde ist zuständig?
Nachdem ich einen dicken Unfall im Herbst letzten Jahres gebaut habe, komme ich dieses jahr nicht wieder rein ins Motorradfahren und will die Kiste abmelden. Kann mir jemand sagen wo das geht und wie ich das mache?
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Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt
Die Abmeldung machst du beim Straßenverkehrsamt oder einer berechtigen KFZ-Zulassungsstelle deines Kreises.
Zur Abmeldung benötigst du den Brief, den Schein und die Kennzeichen. Diese werden ungültig gemacht.
Sollte der Schein fehlen, musst du eine Verlusterklärung erstellen.- Beantwortet von seppel
am 23. Jun 2010 um 09:58
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- Beantwortet von seppel
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du gehst mit den papieren zur zulassungsstelle und sagst du willst die fuhre abmelden, die leiten das dann an die versicherung weiter
- Beantwortet von nuxx
am 23. Jun 2010 um 10:01
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- Beantwortet von nuxx
TOP! Danke!
kommentiert von bogenpfeil am 23. Jun 2010 um 09:59
braucht man nicht auch den perso? woher sollen die sonst wissen ob einem das motoraad überhauot gehört?!
kommentiert von rose88 am 23. Jun 2010 um 10:02
Nein... du brauchst keinen Perso.
am 23. Jun 2010 um 10:44
Der Eigentümernachweis erfolgt durch den Besitz des Fahrzeugbriefes. Dabei handelt es sich um ein gutgläubiges Dokument.
Die in dem Brief genannte Person kann vom Eigentümer abweichen, aus versicherungstechnischen Gründen etc
Im Brief wird nur der Halter, nicht aber der Eigentümer genannt.
kommentiert von seppel
hä wieso? der halter ist doch der eigentümer...
kommentiert von rose88 am 23. Jun 2010 um 11:03
Nein...
am 23. Jun 2010 um 11:24
1. wirtschaftlicher Eigentümer
2. Eigentümer
3. Halter
4. Besitzer
5. Nutzer
Halter ist derjenige, auf dem die Versicherung läuft muss aber nicht mit dem Eigentümer identisch sein.
Beispiel:
Person A kauft bei FORD einen Neuwagen, finanziert über die FORD Bank. Person B wird Halter, weil diese in der Versicherung nur 30% hat und Person C Besitzer, da Person A ihr das Fahrzeug zur vollen freien Verfügung stellt.
Person D ist Nutzer wenn Person C ihr erlaubt das Fahrzeug zu nutzen, z.B. nach einem Diskobesuch.
Demnach ergibt sich folgendes:
wirtschaftl. Eigentümer: FORD Bank
Eigentümer: Person A (weil Darlehensnehmer)
Halter: Person B
Besitzer: Person C
Nutzer: Person D (im Ermessen von Person C)
kommentiert von seppel
Wieder was gelernt... danke! :)
kommentiert von rose88 am 23. Jun 2010 um 11:32