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ANTWORTEN (2)
  • seppel
    4 0
    Beste Antwort - vom Fragesteller ausgewählt

    Die Abmeldung machst du beim Straßenverkehrsamt oder einer berechtigen KFZ-Zulassungsstelle deines Kreises.
    Zur Abmeldung benötigst du den Brief, den Schein und die Kennzeichen. Diese werden ungültig gemacht.
    Sollte der Schein fehlen, musst du eine Verlusterklärung erstellen.

    Beantwortet von seppelSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 09:58
    Kommentare (6)
    • TOP! Danke!
      kommentiert von bogenpfeil am 23. Jun 2010 um 09:59

    • braucht man nicht auch den perso? woher sollen die sonst wissen ob einem das motoraad überhauot gehört?!
      kommentiert von rose88 am 23. Jun 2010 um 10:02

    • Nein... du brauchst keinen Perso.
      Der Eigentümernachweis erfolgt durch den Besitz des Fahrzeugbriefes. Dabei handelt es sich um ein gutgläubiges Dokument.
      Die in dem Brief genannte Person kann vom Eigentümer abweichen, aus versicherungstechnischen Gründen etc
      Im Brief wird nur der Halter, nicht aber der Eigentümer genannt.
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 10:44

    • hä wieso? der halter ist doch der eigentümer...
      kommentiert von rose88 am 23. Jun 2010 um 11:03

    • Nein...
      1. wirtschaftlicher Eigentümer
      2. Eigentümer
      3. Halter
      4. Besitzer
      5. Nutzer

      Halter ist derjenige, auf dem die Versicherung läuft muss aber nicht mit dem Eigentümer identisch sein.

      Beispiel:

      Person A kauft bei FORD einen Neuwagen, finanziert über die FORD Bank. Person B wird Halter, weil diese in der Versicherung nur 30% hat und Person C Besitzer, da Person A ihr das Fahrzeug zur vollen freien Verfügung stellt.
      Person D ist Nutzer wenn Person C ihr erlaubt das Fahrzeug zu nutzen, z.B. nach einem Diskobesuch.

      Demnach ergibt sich folgendes:

      wirtschaftl. Eigentümer: FORD Bank
      Eigentümer: Person A (weil Darlehensnehmer)
      Halter: Person B
      Besitzer: Person C
      Nutzer: Person D (im Ermessen von Person C)
      kommentiert von seppelSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 11:24

    • Wieder was gelernt... danke! :)
      kommentiert von rose88 am 23. Jun 2010 um 11:32


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  • nuxx
    0 0

    du gehst mit den papieren zur zulassungsstelle und sagst du willst die fuhre abmelden, die leiten das dann an die versicherung weiter

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 23. Jun 2010 um 10:01

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