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Werkvertrag Heizung - Mangel?
Im Rahmen einer Sanierung wird eine Heizanlage in ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten eingebaut. Der Eigentümer einer Wohneinheit beauftragt die Heizungsbaufirma, in seiner Wohneinheit eine Fußbodenheizung einzubauen.
Als die Verbrauchserfassungsgeräte installiert werden sollen, stellt sich heraus, dass die Konstruktion der Heizungsanlage keine ordnungsgemäße Heizkostenerfassung und -abrechnung gem. HeizkostenV zulässt.
Handelt es sich hierbei um einen klassischen Mangel, den die Heizungsbaufirma zu vertreten hat?- Gefragt von Anonymer Nutzer am 18. Feb 2011 um 15:17
- Schlagwörter: Werkvertrag Mangel Heizkostenerfassung
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Jo, haum!
Klingt für mich ehrlich gesagt schon nach nem Mangel.. schließlich entspricht der soll-zustand nicht von dem ist-zustand, da die Heizung so ja geradezu "unbrauchbar" ist.. hängt natürlich primär davon ab, was ihr letztlich besprochen habt..
BÄM!- Beantwortet von davidguetta am 20. Feb 2011 um 19:45
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