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Wohngeld - Behörde wertet elterliches Darlehen als Einkommen - Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
Hallo,
Ich habe in Berlin am 29.10.2010 einen Antrag auf Wohngeld gestellt, der mit einem Schreiben des Bezirksamtes vom 20.04.2011 bewilligt wurde.
In die Berechnung hat die Behörde monatliche Einzahlungen meiner Eltern, welche im Rahmen eines Darlehens stattfinden, eingehen lassen und diese als Einnahmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gewertet.
Dadurch erhalte ich sehr wenig Wohngeld.
Im Antrag habe ich deutlich darauf hingewiesen, dass die finanzielle Unterstützung meiner Eltern in Form eines Darlehens erfolgt, welches ich zurückzahlen werde.
Jedoch habe ich der Behörde keinen Darlehensvertrag anbei gesandt, da ich das Darlehen zunächst nur mündlich mit meinen Eltern vereinbart habe.
Ich möchte gerne wissen, wie ich nun am besten vorgehen soll.
Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
Soll ich den Widerspruch selber formulieren oder lieber gleich mit einem Rechtsbeistand auftreten?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!!!
LG Michael
- Gefragt von michael.ivens am 14. May 2011 um 00:33
- Schlagwörter: Sozialrecht Wohngeld Darlehen Einkommen Eltern