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  • aisha72
    0 0

    wohnung wurde ausgeraubt

    ich war am umziehen ins ausland und gab meiner freundin meinen haustürschlüssel, damit sie sich einige sachen, die ihr gehörten rausholen konnte. durch ein unfall im ausland saß ich da fest und in der zeit räumte meine freundin meine wohnung aus und verwüstete den rest. es gibt dafür zeugenaussagen und fotos von der wohnbaugesellschaft, da keine übergabe stattfinden konnte. hat sie sich strafbar gemacht? oder ist das meine schuld, weil ihr ihr den schlüssel gegeben hatte. kann ich sie anzeigen? wie muß ich vorgehen? ich danke im voraus für antworten.

    Gefragt von aisha72 am 8. Feb 2011 um 03:16
    Schlagwörter: wohnungsschlüssel diebstahl abwesenheit 

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ANTWORTEN (2)
  • Peter H.
    0 0

    Wenn überhaupt wirst du sie anzeigen können, weil sie die Wohnung beschädigt hat... also wegen Sachbeschädigung... mit dem Schlüssel hast du natürlich selber Schuld... wobei, wenn sie einfach Sachen mitnimmt, dann hat sie das mit dem Schlüssel ja missbraucht... ich würde einfach mal Strafanzeige bei der Polizei erstatten... die klären dann ja die rechtliche Bewertung!

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 8. Feb 2011 um 08:43

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  • Timo E.
    0 0

    Hey aisha72,

    versicherungstechnisch sehe ich jedoch wenig Hoffnung bei deiner Geschichte.. denn schliesslich hast Du Sie ja freiwillig in deine Wohnung gelassen..
    mir wurde auch mal ein Laptop in der WG geklaut und irgendjemand musste die Person reingelassen haben... dadurch, dass niemand die Tür aufbrach, war es kein Einbruch und die Versicherung zahlte nicht.. :( Nur soviel zur zivilrechtlichen Seite...

    Gruß

    Timo

    Beantwortet von Timo E.Silber-Rechtler am 8. Feb 2011 um 11:53

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