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  • greenhorn
    0 0

    Zwangsversteigerung und Wohnrecht

    Hallo und guten Morgen.

    angenommen, jemand ist durch Mietnomaden ganz arg in einen finanziellen Engpass geraten.
    z.B.:
    - drei Monate Rückstand bei Hauskredit.
    - Bank hat die Zwangsvollstreckung angedroht

    Der Wert des Dreifamilienhauses wäre durch die Verwüstungen der Mietnomaden natürlich arg gesunken. Somit wüden von den ~300,00TEUR Kredit maximal 170-190,00TEU über die Versteigerung erlöst.
    Hinzu würden noch ca. 35,00TEUR Vorfälligkeitsentschädigung kommen. Somit verblieben im positiven Fall mindestens ~150,00TEUR Restschuld.

    Zusätzlich wäre ein Haus, auf welchem z.B. Eltern (um die 70Jahre) ein erstrangiges Wohn- und Nutzungsrecht eingetragen hätten.
    Müssten die Eltern Gefahr laufen, ihren Wohnsitz zu verlieren?
    Könnte die Bank auch dieses Haus in die Zwangsversteigerung bringen?
    Falls ja,- was könnte man dagegen unternehmen?

    Vorab vielen Dank
    Ein angenehmes Wochenende

    gh

    Gefragt von greenhorn am 1. Aug 2010 um 07:49
    Schlagwörter: Zwangsversteigerung und Wohnrecht 

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ANTWORTEN (5)
  • Peter H.
    1 1

    Das Haus der Eltern? Also wenn es den Eltern gehört, dann kann die Bank es gar nicht verwerten. Oder wurde am Grundstück zur Sicherung eine Hypothek oder Grundschuld bestellt? Wenn es Dir gehört könnte man es sicherlich verwerten aber das Nutzungsrecht der Eltern dürfte einer Zwangsversteigerung eigentlich entgegenstehen.

    Beantwortet von Peter H.Silber-Rechtler am 1. Aug 2010 um 10:12
    Kommentare (1)
    • wie gesagt,- ein weiteres haus mit wohnrecht.
      ansonsten wäre ein wohnrecht wohl ein wenig paradox..
      kommentiert von greenhorn am 1. Aug 2010 um 17:04


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  • nuxx
    1 1

    puh... ich glaube kaum, dass jemand das hier in der community beantworten kann. wir sind ja alle nur laien hier, die mal irgendwann erfahrungen in dem einen oder anderen bereich des rechts gemacht haben...

    ich würde damit schnellstens zum anwalt gehen und mich beraten lassen. sonst sitzen deine eltern am Ende ihres lebens auf der straße. Das muss ja nicht sein!

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 1. Aug 2010 um 10:23
    Kommentare (1)
    • es sollten ja eigentlich nur leute kommentieren, die entweder keine laien sind, oder eigene erfahrungen haben..;-)
      kommentiert von greenhorn am 1. Aug 2010 um 17:05


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  • sirius2
    1 0

    freunde von mir hatten mal ein ähnlichen fall. damals war das glaube ich so, dass das haus versteigert wurde aber der käufer die eltern in dem haus wohnen lassen musste. aber ich würde mich nuxx anschließen... lieber zum anwalt. eine erstberatung kostet ja nicht viel.

    Beantwortet von sirius2Silber-Rechtler am 1. Aug 2010 um 11:43

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  • bingoingo
    1 0

    Nein, das Wohnrecht erlischt nicht durch die Zwangsversteigerung. Du kannst aber davon ausgehen, dass einen potentieller Interessent vom Ersteigern abgehalten wird, wenn er sieht, dass noch ein Wohnrecht besteht. Besser wäre es wenn das Wohnrecht vorher aufgehoben wird (was wohl kaum der Fall sein wird, wenn deine Eltern da wohnen).

    Anders ist das nur, wenn es sich um ein Altrecht handelt:

    "Bei einer Zwangsversteigerung aus einem vorrangig eingetragenen Recht erlischt das Wohnrecht; deshalb muss - wenn das Wohnrecht Teil des Kaufpreises war - der Käufer dem Verkäufer Schadenersatz leisten. Ist das Wohnrecht aber als Altenteil anzusehen (zum Beispiel: Eine Mutter übergibt das Haus mit Gaststätte an ihren Sohn und erhält dafür Wohnrecht und Leibrente) bleibt es auch von einer Zwangsversteigerung unberührt."

    Wer es nicht glaubt: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0428/immobilien/0075/index.html

    Beantwortet von bingoingo am 1. Aug 2010 um 13:51
    Kommentare (1)
    • das ist der grund, weshalb ein wohnrecht immer erstrangig sein sollte.
      kommentiert von greenhorn am 1. Aug 2010 um 17:17


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  • StanleyKubrick
    0 0

    Das was bingoingo schreibt stimmt. Wenn vorrangige Rechte bestehen (ins Grundbuch nach der Reihenfolge schauen), dann erlischt das Wohnrecht. Wenn das Wohnrecht als erstes eingetragen ist und dann das Grundstück wegen einer Hypothek, Bürgschaft, etc. versteigert wird, dann bleibt das Wohnrecht bestehen.

    Beantwortet von StanleyKubrick am 1. Aug 2010 um 14:12

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