Sie sind hier: Home » Arbeitsrecht » Abfindung und wieder-Bewerbung

JETZT Ihre Frage stellen!

Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community

Mehr Informationen

Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*

* Teilnahmebedingungen: Teilnahme ab 18 Jahren, maximal eine Bewertung pro Person zulässig, die unseren Bewertungsrichtlinien entsprechen muss bis 30.04.2011 abgegeben wird. Bewertungen, die den Richtlinien nicht entsprechen behalten wir uns vor nicht zu veröffentlichen und auch keinen Gutschein zu versenden. Zudem ist eine ausführliche Beraterbewertung mit einer Mindestlänge von 50 Wörtern nötig. » Mehr Infos
Frage melden
FRAGE
  • Stern2106
    0 0

    Abfindung und wieder-Bewerbung

    Ich habe jetzt als 400€ Aushilfe 9 (fast 10 ) Jahre in einer Firma gearbeitet, die uns letztes Jahr gekündigt hat, weil die Firma mit einer anderen Firma fusioniert und eine neue GmbH gegründet haben. Wir wurden gefragt ob wir die Abfindung annehmen, die für uns ausgehandelt wurde, oder ob wir mit einer Zeitarbeitsfirma zu einem niedrigerem Lohn mit in die neue Firma gehen würden. Ich habe die Abfindung angenommen. Jetzt haben mir Kollegen die mitgegangen sind gesagt das dringend Leute gebraucht werden. Ich würde mich gerne bewerben, habe aber angst das ich die Abfindung die ich diesen Monat bezahlt bekommen soll, verlieren könnte. Meine Frage : Kann ich mich in der neuen Firma trotz meiner Abfindung bewerben ? Kann ich dann meine Abfindung trotzdem behalten wenn ich da anfangen würde ( als Teilzeit). Wenn eine Frist besteht, die eingehalten werden muss vor der Bewerbung, wie lange ist diese Frist?

    Gefragt von Stern2106 am 10. Nov 2010 um 17:19
    Schlagwörter: Frist Bewerbung Abfindung 

      Abbrechen     Frage beantworten  

    Geben Sie eine Antwort ein
      ANTWORTEN  
Antwort melden
ANTWORTEN (0)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
© 2012 law4life GbR - Luisenweg 6, 20537 Hamburg,

nach oben ⇑