JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Änderung befristeter Arbeitsvertrag
Hallo, ich brauche Hilfe.
Ich habe am 24.09.2009 einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Arbeitsbeginn war der 01.10.2009 mit 20 Std. wöchentlich bei 4 Arbeitstagen in der Woche, 20 Tage Urlaub im Jahr. Ab dem 01.01.2010 konnte ich dann 25 Std. wöchentlich bei 5 Arbeitstagen in der Woche arbeiten. Gehalt wurde an die Arbeitsstunden angeglichen, ohne das eine Vertragsänderung schriftlich stattgefunden hat. Der Vertrag würde am 30.09.2010 auslaufen, soll aber um ein weiteres Jahr durch den Arbeitgeber und meiner Wenigkeit um ein erneutes Jahr verlängert werden. Allerdings ist es so, dass ich gerne eine Gehaltserhöhung hätte. Mein Chef stimmt dieser grundsätzlich zu, möchte zunächst aber die Verlängerung unterschrieben haben und dann zwei bis drei Wochen später über Geld sprechen, da sonst wohl ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist. Nun meine Frage, ist ab dem 01.01.2010 sowieso schon ein unbefristeter Arbeitsvertrag durch die Änderung der Arbeitszeit und dem angepassten Gehalt entstanden? Vielen dank im Voraus, shanatzi- Gefragt von shanatzi am 22. Sep 2010 um 18:52
- Schlagwörter: Änderung befristeter Arbeitsvertrag
-
Soweit ich weiss, darf ein Arbeitgeber dem Angestellten sowieso nicht 2 mal hintereinander befristete Arbeitsverträge ausstellen; wird irgendwie vom Teilzeit- und Befristungsgesetz verboten:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
Insofern kommt es doch gar nicht mehr darauf an, oder?- Beantwortet von stylewars
am 25. Sep 2010 um 21:25
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von stylewars