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Arbeiten am Feiertag?
Hallo,
am kommenden Montag ist in RLP Feiertag.
Angestellt und wohnhaft bin ich in RLP, aber meine Arbeitsstätte ist in Wiesbaden.
Bin ich nun verpflichtet am 01.11.2010 zu arbeiten, geschweige denn auf dem Arbeitsweg versichert?
Vielen Dank im Voraus!- Gefragt von DaQuasi am 29. Oct 2010 um 12:36
- Schlagwörter: Feiertag Bundeslandübergreifend
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Nein... grundsätzlich nicht... es sei denn du bist in einer Sondergrippe wie Polizei, Feuerwehr etc.
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/muss-man-an-feiertagen-oder-heiligabend-silvester-arbeiten.html- Beantwortet von sirius2
am 29. Oct 2010 um 12:53
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- Beantwortet von sirius2
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Vielleicht hilft das hier weiter? Es gilt das Territorialprinzip, es sind daher die Feiertage des Landes zu berücksichtigen, in denen man beschäftigt ist. Also in diesem Fall dann die von Hessen:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=3950&lid=DE&bid=BAS&- Beantwortet von georgi am 29. Oct 2010 um 18:59
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Diesen Artikel hatte ich auch bereits gelesen, aber der behandelt nicht den Punkt bezüglich getrenntem Bundesland als Arbeitgeber und Arbeitsstätte.
Dahingehend hilft mir der Artikel leider nicht.
kommentiert von DaQuasi am 29. Oct 2010 um 16:13
Oh tut mir leid... der feine Unterschied war mir entgangen! Sorry!
am 29. Oct 2010 um 18:55
kommentiert von sirius2