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ANTWORTEN (2)
  • nuxx
    1 0

    Nein, hat man nicht:

    "Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen. "

    Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/anspruch.html

    Beantwortet von nuxxSilber-Rechtler am 23. Nov 2010 um 17:05

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  • Nino H.
    0 0

    Würde ich auch so sehen -- dem ist nichts hinzuzufügen;)

    Beantwortet von Nino H.Bronze-Rechtler am 23. Nov 2010 um 18:41
    Kommentare (3)
    • Dann darfste mir gerne einen "Daumen hoch" geben ;-)
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 23. Nov 2010 um 18:43

    • ..et voilà! das lass ich mir nicht 2mal sagen;)
      kommentiert von Nino H.Bronze-Rechtler am 23. Nov 2010 um 18:45

    • Danke ;-)
      kommentiert von nuxxSilber-Rechtler am 23. Nov 2010 um 18:47


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