JETZT Ihre Frage stellen!
Erhalten Sie im Handumdrehen Antworten von unserer Community
Ihre Meinung ist bares Geld wert. Bewerten Sie Ihren Rechtsanwalt und erhalten Sie als Dankeschön einen 5,- Euro Gutschein von Amazon.*
-
Arbeitslosengeld 1
Man ist vom 11.1.2010 bis 31.12.2010 sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hatte vorher einen Minijob. Hat man einen Anspruch auf ALG 1?
- Gefragt von Anonymer Nutzer am 23. Nov 2010 um 17:01
- Schlagwörter: arbeitslosengeld 1 anspruch
-
Nein, hat man nicht:
"Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen. "
Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/anspruch.html- Beantwortet von nuxx
am 23. Nov 2010 um 17:05
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von nuxx
-
Würde ich auch so sehen -- dem ist nichts hinzuzufügen;)
- Beantwortet von Nino H.
am 23. Nov 2010 um 18:41
- Abbrechen Antwort kommentieren
-
Hinweis:
Bitte einloggen oder anmelden um Antworten zu verfassen!
- Beantwortet von Nino H.
Dann darfste mir gerne einen "Daumen hoch" geben ;-)
am 23. Nov 2010 um 18:43
kommentiert von nuxx
..et voilà! das lass ich mir nicht 2mal sagen;)
am 23. Nov 2010 um 18:45
kommentiert von Nino H.
Danke ;-)
am 23. Nov 2010 um 18:47
kommentiert von nuxx