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Arbeitsrecht, Teilweise Arbeitsverweigerung
Hallo, ich habe da mal eine Frage . Und zwar geht es um meinen Arbeitgeber. Mein Zeitvertrag ist für 6 Monate verlängert worden, allerdings mit erheblichen finaziellen Verlust. Vorher hatte ich eine 50 std Woche und jetzt 35 Std. Nun meine Frage: Ich bin täglich als Schulbegleiter füe 4 Std tätig. An 2 Tagen der Woche fahre ich für den selben Arbeitgeber noch Kinder einer Tagesgruppe. Am Dienstag und Donnerstag bin ich dann bis ca. 18:45 ( von morgens ) beschäftigt. Am Montag , Mittwoch , Freitag sieht mein Arbeitsplan nun vor. Morgens Schule , 4 Std. Dann um 17:30 bis 18:45 noch Kinder fahren . Uns das für 8€ brutto. Meine Anfahrt ist schon 12 km. Ich habe mich jetzt geweigert die 3 Tage für jeweils 1,15 Std zu arbeiten, da ich ja mehr Sprit verfahre als ich verdiene. Außerdem ist der ganze Tag hin, weil ich ja wieder um 17;30 antanzen darf. Bin ich da im Recht ?
- Gefragt von Max96 am 28. Sep 2010 um 21:21
- Schlagwörter: Arbeitsrecht Teilweise Arbeitsverweigerung
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Also grundsätzlich kann der Arbeitgeber natürlich deine Arbeitszeit bestimmen würde ich mal sagen. Auch das Arbeitszeitgesetz enthält da keine Beschränkungen für deinen Fall. Die Frage wird wohl sein, ob es dir zumutbar ist für 1,15 Stunden in die Arbeit fahren zu müssen. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber das einfach so bestimmen kann. Wenn dann müsste er die Zeit bis zum Fahren der Kinder mit bezahlen. Alles andere ist dem Arbeitnehmer wohl kaum zuzumuten. Gibt es einen Betriebsrat? Dann solltest du mit denen mal reden!
- Beantwortet von nuxx
am 28. Sep 2010 um 21:43
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- Beantwortet von nuxx